Eine erfolgreiche Armutspolitik erfordert eine Eidgenössische Kommission für Armutsfragen

  • 28. Januar 2018
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Bea Heim fordert den Bundesrat in ihrem Postlat auf, die Einrichtung einer Eidgenössischen Kommission für Armutsfragen zu prüfen. In einer Eidgenössischen Kommission für Armutsfragen sollten sich die Fachleute der zuständigen Bundestellen mit den verantwortlichen Stellen der anderen armutspolitischen Akteure wie der Kantone, Städte, Gemeinden und Hilfsorganisationen austauschen und koordinieren. Zudem könnte/sollte die Kommission armutsrelevante Themen und Geschäfte aufnehmen und Empfehlungen zuhanden des Bundesrates erarbeiten.

Alle Zahlen und Untersuchungen zur Armut in der Schweiz zeigen, dass Armut die grösste soziale Herausforderung der kommenden Jahrzehnte ist. In der Schweiz sind über eine Million Menschen von Armut betroffen oder bedroht. Ein Viertel davon sind Kinder und Jugendliche. Kinder, die in armen Haushalten aufwachsen, erleben materielle Benachteiligung, soziale Ausgrenzung und haben schlechtere Bildungschancen. Oft haben sie Mühe mit dem Einstieg in eine Ausbildung und dem beruflichen Fortkommen. Häufig bleiben arme Kinder deshalb auch als Erwachsene arm.

Eine zentrale Erkenntnis des nun auslaufenden nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut besteht darin, dass keine Staatsebene alleine und die öffentliche Hand nur in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen eine erfolgreiche Armutspolitik betreiben kann. Damit der Bund seine wichtige koordinative Rolle in der Armutspolitik wahrnehmen kann, ist er also auf den Austausch mit Fachpersonen von allen in der Armutspolitik aktiven und zuständigen Akteuren angewiesen.

Eidgenössische Kommissionen sind ein bewährtes und wirksames Instrument, um den Austausch zwischen Bund, Kantonen und weiteren involvierten Kreisen zu ermöglichen. In der Armutspolitik sollte/würde eine Eidgenössischen Kommission für Armutsfragen den zuständigen Bundesstellen ermöglichen, mit den verantwortlichen Stellen der anderen armutspolitischen Akteure (Kantone, Städte, Gemeinden und Hilfsorganisationen) den Austausch zu pflegen, das effektive und effiziente Zusammenwirken der verschiedenen föderalen Ebenen und den an der Prävention und Bekämpfung von Armut beteiligen privaten Organisationen sicherzustellen sowie armutsrelevante Themen und Geschäfte zeitgerecht aufzunehmen und dazu Empfehlungen zuhanden des Bundesrats und des Parlaments zu erarbeiten.

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