Bea Heim am 8. Dezember im Nationalrat: „Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und es nicht zurückzuweisen, denn der Schutz der Gesundheit ist ein Gebot der Bundesverfassung. Massnahmen zum Schutz der Menschen vor gesundheitsgefährdenden Belastungen und Risiken sind daher nicht einfach nur eine edle Aufgabe, die man erfüllen kann oder auch nicht, sondern ein Auftrag des Souveräns. Nehmen wir also diesen Auftrag wahr, dort, wo es nötig ist.
Im Bereich der nichtionisierenden Strahlung ist es nötig. Die Risiken sind erkannt und bekannt, und vor allem nehmen sie zu. Darum sind Schutzmassnahmen nötig, zum Beispiel im Bereich der Laserbehandlungen in der Kosmetik, wo die Anwendung bei mangelnder Sachkunde zu massiven Verbrennungen und Schäden führen kann, im Bereich der unzähligen Möglichkeiten zu Ultraschallanwendungen, bei den Solarien, wo die unsachgemässe Einstellung oder die zu häufige Anwendung erwiesenermassen zu Hautkrebs führen kann und wo vor allem Minderjährige mit ihrer jungen sensiblen Haut hohe Risiken hätten.
Sie sind zudem eine mögliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit; da rede ich von starkstrahlenden Laserpointern. Diese können bleibende Augenschäden oder gar die Erblindung zur Folge haben. Mit diesen Geräten können auf verhältnismässig weite Distanzen Menschen geblendet werden, und das wird tatsächlich gemacht. So wurden in der Schweiz bereits 400 Laserattacken auf Pilotinnen und Piloten verübt, was eine echte Gefahr für die Flugsicherheit von Pilot und Passagieren darstellt. Sie sind eine echte Gefahr auch für Lokführerinnen, für Lastwagenfahrer und Polizistinnen, auch sie sind diesen Risiken ausgesetzt. Solch hartstrahlende Laserpointer sind überall erhältlich, und unkontrolliert floriert hier auch der Internethandel.
Es braucht also Massnahmen, welche die Risiken der Gefährdung reduzieren und Schäden vorbeugen. Der Regelungsbedarf ist gegeben, und doch wird das Eintreten bestritten. Warum?
Stein des Anstosses Nummer 1 ist die Frage, ob es ein eigenes Gesetz braucht. Bundesrat und Ständerat sagen Ja. Die SP-Delegation teilt diese Meinung, denn alle von der Problematik tangierten Gesetze haben diesbezüglich Lücken. Sie decken von ihrer Ausrichtung her schon die problematischen Bereiche nicht ab. So geht es beim Produktesicherheitsrecht um die Sicherheit des Produktes an sich, es gibt aber keine Regelung betreffend Handhabe oder den unsachgemässen Einsatz des Produktes.
Auch das Umweltschutzgesetz greift zu kurz, und das Arbeitssicherheitsrecht schützt die Arbeitnehmenden – das ist wichtig, aber es schützt nicht die Konsumentinnen und Konsumenten. Auch das Waffengesetz greift nicht, weil es keine Regelung für die Verwendung dieser gefährlichen Güter kennt. Somit zeigt sich: Es braucht ein Gesetz für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen und übermässiger Schallbelastung.
Stein des Anstosses Nummer 2 ist die Frage des Sachkundenachweises. Die Minderheit lehnt diesen ab. Die SP hingegen ist mit der Mehrheit, Bundesrat und Ständerat, der Meinung, dass alle, die beruflich oder gewerblich Produkte mit hohem Gefährdungspotenzial einsetzen, nachweislich über die nötige Sachkunde verfügen sollten. Wer diese Sachkenntnis nicht hat, soll sie sich im Rahmen einer Ausbildung oder in Kursen der Fachgesellschaft aneignen können. Das ist im Interesse der Kundschaft, im Interesse der Branche und im Interesse ihres Images, und letztlich im ureigensten Interesse jener, die gewerblich arbeiten.
Stein des Anstosses scheint das Thema „Verbote“ zu sein. Hier ist die Regelung, dass der Bundesrat Produkte mit erheblichem Gefährdungspotenzial für die berufliche und gewerbliche Anwendung verbieten können soll, wenn die Gesundheit durch keine anderen Massnahmen geschützt werden kann. Dass man sich hier als Minderheit dagegen wehrt, ist unverständlich. Die SP-Fraktion ist daher für Eintreten auf dieses Gesetz, den Rückweisungsantrag der Minderheit de Courten lehnt die SP-Fraktion ab. Der damit verbundene Auftrag würde sich einzig und allein auf die Gefährlichkeit der Laserpointer beschränken, und das reicht einfach nicht.
Folgen Sie also dem Bundesrat und dem Ständerat wie auch der SP-Fraktion!“