„Die Bundesverfassung garantiert die Niederlassungsfreiheit in unserem Land, die Freiheit, frei wählen zu können, wo – in welchem Kanton, an welchem Ort – wir leben möchten, ganz unabhängig davon, ob wir älter, ob wir gebrechlich sind; diese Freiheit ist garantiert, auch im Alter.
Sie ist nicht mehr garantiert wegen der Unschärfe der neuen Pflegefinanzierung: Wer pflegebedürftig ist und einen Heimaufenthalt ausserhalb seines Wohnsitzkantons wählt, um in der Nähe seiner Angehörigen oder der Kinder zu sein, muss unter Umständen mit einer erheblichen finanziellen Zusatzbelastung rechnen. Warum? Weil die Zuständigkeit für die Restfinanzierung der Pflegekosten bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten nicht geregelt ist. Dasselbe Problem besteht auch, wenn ausserkantonal Spitex-Dienste in Anspruch genommen werden müssen. Die ungeklärte Frage heisst: Wer hat die Restkosten zu übernehmen – der Herkunftskanton oder der Standortkanton des Pflegeheims? Das ist der Knackpunkt.
Die Kantone haben sich bis heute, seit Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung 2011, nicht auf eine Lösung einigen können. Hier müssen wir endlich Klarheit schaffen, und zwar auf Bundesebene, wie es auch das Bundesgericht verlangt. Es geht nicht an, dass letztlich die Betroffenen die Mehrbelastung zu tragen und selber diese Kostendifferenz zu berappen haben. Das steht im Widerspruch zur Wahlfreiheit des Wohnorts und auch im Widerspruch zum Gesetz der Pflegefinanzierung selber, das besagt, dass die Restfinanzierung zu regeln sei. Aus diesem Grund steht für die SP-Fraktion fest, dass wir keine Mehrbelastung für die Pflegebedürftigen wollen.
Gemäss dem Beschluss des Ständerates besteht dieses Risiko aber nach wie vor.
Darum lehnen wir den ständerätlichen Beschluss ab. Wir unterstützen vielmehr die Lösung, wie sie Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vorschlägt, dass nämlich der Herkunftskanton für die Restfinanzierung zuständig sein soll. Zuständig für die Festsetzung der Höhe der Restfinanzierung aber soll der Standortkanton sein. Das heisst, der Herkunftskanton übernimmt in der stationären und ambulanten Langzeitpflege die Restkosten, wie sie im Standortkanton des Pflegeheims anfallen. Das ist die Lösung, bei der keine finanzielle Mehrbelastung der Betroffenen droht. Wir wollen keine finanzielle Mehrbelastung der Betroffenen, und deshalb unterstützt die SP-Fraktion diesen Vorschlag. Es ist eine Lösung im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Familien, und diese sollen im Vordergrund stehen. Darum geht es hier primär.
Die SP-Fraktion bittet also den Rat, auf das Geschäft einzutreten, dem Ständerat nicht zu folgen, eine Differenz zu schaffen und dem Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zuzustimmen.“
Heim Bea am 8. Dezember 16 im Nationalrat zur Parlamentarische Initiative von Christine Egerszegi-Obrist.