Bundesgesetz über Tabakprodukte

  • 08. Dezember 2016
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Bundesgesetz über Tabakprodukte

„Was will das Tabakproduktegesetz? Es will den Jugendschutz stärken. Wer nämlich in Jugendjahren mit dem Rauchen beginnt, wird in zwei von drei Fällen zum Kettenraucher.
Wer viel raucht, riskiert eine Verkürzung der Lebensdauer um rund vierzehn Jahre. 9500 Menschen pro Jahr sterben an den Folgen des Rauchens. Der Tabakkonsum ist somit die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz. Die Rate ist fünfmal so hoch wie jene bei Verkehrsunfällen, Drogenkonsum, Tötungsdelikten und Suiziden zusammen. Jährlich erkranken 300 000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, dies nicht an Bagatellerkrankungen, sondern an Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Viele Stoffe in den Zigaretten sind nämlich kanzerogen, so auch das radioaktive Polonium: Wenn man 20 Zigaretten pro Tag raucht, ergibt das eine Strahlendosis wie von 300 Brustkorb-Röntgenaufnahmen jeden Tag. Die Folgen des häufigen Tabakkonsums sind Krankheitskosten in der Höhe von jährlich rund 2 Milliarden Franken. Wir müssen also alles tun, um diese vermeidbaren Risiken einzudämmen.
Wir können nicht dauernd über die hohen Gesundheitskosten oder die steigenden Krankenkassenprämien klagen und gleichzeitig zulassen, dass die Zigarettenindustrie für ihr Produkt werben kann, obschon alle wissen, dass es unzählige Personen süchtig und krank macht. Vor diesem Hintergrund ist es schlicht unlogisch und unverständlich, dass der Ständerat und jetzt auch die bürgerliche Minderheit der Kommission das Tabakproduktegesetz zurückweisen. Sagen wir Nein zu diesem Rückweisungsantrag.
Bedenken Sie, dass der Tabakkonsum die Wirtschaft belastet, nämlich mit 4 Milliarden Franken an krankheitsbedingten Produktionsausfällen. Bedenken Sie auch, dass der regelmässige Tabakkonsum die Bevölkerung mit Kosten von summa summarum 10 Milliarden Franken jährlich belastet.
Bekanntlich waren es die Economiesuisse und ihre Alliierten, die dem Ständerat die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat empfohlen haben, dies mit der Behauptung, der Tabakkonsum in der Schweiz gehe zurück. Schön wäre es! Doch Fakt ist, dass 2007 die Raucherquote 28 Prozent betrug und im Jahr 2012 noch immer bei 28 Prozent lag. Von einem Rückgang kann nicht die Rede sein – schon gar nicht bei den Jugendlichen, im Gegenteil.
Denn Tabakwerbung wirkt, im Internet, in Gratiszeitungen und beim Sponsoring von Open Airs, wo jedes Jahr Hunderttausende unserer Jugendlichen hingehen. Bei so viel Werbeaufwand – rund 130 Millionen Franken – sind 12 Millionen Franken Präventionsgeld aus dem Tabakfonds schlicht ein Klacks.
Sie werden entgegenhalten, die Tabakindustrie habe sich einen Ehrenkodex auferlegt, ihre Werbung nur noch auf Erwachsene auszurichten. Eine reine Alibiübung. Denn auch diese Werbung wirkt auf Kinder und Jugendliche. So wird dem Kind suggeriert, wenn es rauche, sei es auch etwas erwachsener, oder womöglich so schön wie das Werbemodel. Der Ehrenkodex aber belegt: Man ist sich in der Branche sehr wohl bewusst, dass es ethisch mehr als problematisch ist, die Jugend zum Rauchen, zur Sucht zu verführen. Nur verletzt die Tabakindustrie den Code ihrer Selbstkontrolle seit Jahren und versucht mit immer neuen Möglichkeiten, die Jugend zu erreichen.
So unbestritten der Kinder- und Jugendschutz für alle Parteien zu sein scheint – seien wir uns bewusst: Ein Verbot des Verkaufs an Minderjährige nützt nichts ohne Einschränkung der Werbung, im Gegenteil. Je mehr Tabakwerbung, desto stärker der Anreiz, das Verkaufsverbot zu übertreten. Unsere Schlussfolgerung: Nein zur Rückweisung des Tabakproduktegesetzes an den Bundesrat, Nein zur Streichung einer Werbeeinschränkung. Sie ist uns eigentlich noch viel zu bescheiden, nämlich nur 0,3 Prozent des gesamten Werbevolumens. Wir wollen mehr Jugendschutz, wir wollen den Kräften, die in diesem Haus, in den Medien und überall so stark für den Tabakprodukteverkauf lobbyieren, entgegentreten, so wie es auch das Bundesgericht sieht. Es hält nämlich fest: Die Gesundheit der Bevölkerung hat Priorität!
Der Rückweisungsantrag des Ständerates aber setzt eine andere Priorität. Wir wollen kein Geschäft auf Kosten der Jugend, wir wollen etwas tun. Es kann nicht angehen und es wäre schizophren, auf der einen Seite Projekte für die Volksgesundheit zu lancieren, den Anstieg der Gesundheitskosten und der Prämien zu beklagen und auf der anderen Seite zuzulassen, dass mit enorm viel Geld Produkte beworben werden, die nachweislich krank machen, nachweislich die Gesundheitskosten ansteigen lassen. Das ist keine gescheite Politik. Hören wir damit auf und sagen wir Nein zum Rückweisungsantrag!“

Bea Heim am 8. Dezember 2016 im Nationalrat

Bildquelle: Geierunited aus der deutschsprachigen Wikipedia, CC BY-SA 3.0, Link

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