Geschätzte Mitglieder der Solothurner Regierung
Die Medien berichten fast im Wochentakt über die schwierige Situation der Alpiq und über Milliar- denverluste in der Schweizer Stromproduktion. Angesichts dieser Situation stellt sich die Frage, wer hat schliesslich die Zeche zu bezahlen.
Laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK haften gemäss Kernenergiegesetz nicht die AKW- Besitzer, sondern die Betreiber. Eine Haftung der Aktionäre könnte nur gestützt auf eine spezielle Regelung in den Gründungs- und Partnerverträgen geltend gemacht werden.
AKW-Besitzer ist im Fall Gösgen die Alpiq mit 40%, während der Kanton Solothurn mit 5,6% an der Alpiq beteiligt ist.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation von Alpiq und des desolaten Geschäftsgangs auch des Kernkraftwerks Gösgen KKG wende ich mich als Nationalrätin und Steuerzahlerin an Sie, geschätzte Mitglieder der Solothurner Regierung, und bitte um die Beurteilung möglicher Risiken für den Kanton und um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie beurteilt der Regierungsrat die Risiken für den Kanton, die sich aus seinem Engagement bei der Alpiq ergeben könnten?
- Wie kann der Regierungsrat die Interessen des Kantons gegenüber der Alpiq und damit auch gegenüber dem KKG wahrnehmen, z.B. über ihren Vertreter im VR, und inwiefern ist dies in den letzten Jahren geschehen?
- Welche Massnahmen sah und sieht die Solothurner Regierung vor, um ein allfälliges finanzielles Risiko für die Staatskasse zu vermeiden, resp. zu verringern?
- Wäre es für den Kanton ev. sinnvoll und wäre es überhaupt möglich aus der Beteiligung an der Alpiq auszusteigen? Hat die Regierung diese Option geprüft? Zu welchem Ergebnis ist sie gekommen und wie liesse sich dieser Schritt näher begründen?
- Wie stellt sich die Regierung zur Aussage von VR-Präsident Jens Alder, dass mit den AKW in den nächsten 10 Jahren nur noch Geld zu verlieren sei. Es sei irgendeine Lösung zu finden, um aus dieser Situation herauszukommen. Wie stellt sich die Regierung zum Ansinnen der Alpiq, das AKW zu verschenken oder dieses dem Bund zu verkaufen, notfalls zu 1 Franken?
- Laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK könnte eine Haftung der Aktionäre nur gestützt auf eine spezielle Regelung in Gründungs- und Partnerverträgen vorhanden sein. Kann dies die Solothurner Regierung bestätigen? Wenn sie wie die EFK und das Bundesamt für Energie BFE den Inhalt der Gründungs- und Partner-Verträge nicht kennt, was ist der Grund dafür? Oder kennt sie doch den Inhalt dieser Verträge? Welches ist genau deren Haftungsrelevanz für die Aktionäre, für den Kanton? Welche Risiken erwachsen dem Kanton daraus? Hat er via Partnervertrag allenfalls eine Nachschusspflicht für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds?
- Stimmt es, dass die Verträge so abgefasst sind, dass die beteiligten Stromfirmen sie jederzeit kündigen könnten, um sich und ihre Aktionäre der finanziellen Verantwortung zu entledigen?
- Ist in einem solchen Fall die Annahme richtig, dass letztlich der Bund das Nachsehen hätte, da er im Kernenergiegesetz der Atomwirtschaft offenbar eine Defizitgarantie ausgestellt hat?
- Um die Risiken für den Bund zu reduzieren und Alpiq & Co. in die Pflicht zu nehmen, wäre laut der eidgenössischen Finanzkontrolle EFK die Aktionärshaftung bei den Betreibergesellschaften im Kernenergiegesetz zu regeln. Wie stellt sich die Solothurner Regierung dazu?
Ein weiteres Problem, welches die Bevölkerung bewegt, ist die Frage: Wohin bei einem AKW-Unfall
- „Spätestens Ende 2017“, so der Tagesanzeiger vom 31. 10. 2016, seien die Evakuationspläne für den Unglücksfall fertig geplant. Wieso werden solche Planungen erst jetzt fertiggestellt?
- Können die Transportkapazitäten auf Strasse und Schiene im Notfall überhaupt gewährleistet werden?
- Sind die öffentlichen Schutzräume vorbereitet und stimmt deren Fassungsvermögen mit einem worst case szenario überein? Wissen die Menschen wo ihre öffentlichen Schutzräume wären, wie lassen sie sich diese innert nützlicher Frist in die richtigen Schutzräume zuteilen.
- Wie läuft die nachträgliche Evakuation aus den Gefahrenzonen und wohin die Menschen dann fliehen?
Für die Beantwortung dieser Fragen, danke ich ganz herzlich.
Das Absendedatum ist bewusst gewählt. Denn die Fragen stellen sich unabhängig vom Ergebnis der heutigen Abstimmung.
Ich erlaube mir, diesen Brief in Kopie sowohl meinen Kolleginnen und Kollegen im Kantonsrat wie auch den Medien zukommen zu lassen.
Freundliche Grüsse
Bea Heim, Nationalrätin