Reform der Altersvorsorge 2020

  • 27. September 2016
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Reform der Altersvorsorge 2020

„Diese Altersreform muss gelingen. Aber sie kann es nur, wenn sie den Realitäten des Lebens Rechnung trägt. Das tut sie im Bereich der Flexibilisierung des Rentenalters: Die Möglichkeit, Teilrenten zu beziehen, um sich schrittweise aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen, ist ein echtes Highlight dieser Reform – oder es wäre ein Highlight, denn leider können sich längst nicht alle einen schrittweise oder früheren Rückzug aus dem Erwerbsleben leisten. Ein flexibles Rentenalter aber muss für alle möglich sein, auch für jene im Tieflohnbereich, und nicht nur für das gut besoldete Kader.

Die Realität des Lebens ist, dass Ungelernte und Personen mit tieferem Bildungsstand eine bis zu zwei Jahre tiefere Lebenserwartung haben. Das heisst: Tiefe Löhne, harte körperliche Arbeit verkürzen das Leben. Diese Menschen brauchen die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung. Sie sollen sie sich auch leisten können. Das ist kein Luxus, sondern pure Fairness. Diese Menschen brauchen die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung, und unser Vorschlag entspricht diesem Wunsch und dieser Notwendigkeit. Er erleichtert Personen mit bescheidenen Einkommen bis maximal 50 000 Franken einen vorzeitigen Altersrücktritt, bei einem frühzeitigen Rücktritt von einem Jahr mit ungekürzter Rente, bei einem frühzeitigen Rücktritt von zwei oder drei Jahren mit nur beschränkter Rentenkürzung. Von diesem Vorschlag würden etwa 5000 Menschen pro Jahr profitieren. 70 bis 80 Prozent von ihnen sind Frauen. Es ist also eine gezielte Massnahme, eine Massnahme für die Frauen. Die Kosten sind längstens gegenfinanziert durch das erhöhte Rentenalter für Frauen. Wer sich den Vorwurf ersparen möchte, hier werde eine Altersreform auf dem Buckel der Frauen betrieben, sollte dieses mehr als berechtigte Anliegen unterstützen, wie es übrigens auch Gemeinden und Kantone tun, weil sie so weniger Sozialhilfekosten tragen müssen.
Ich komme zu Artikel 13 Absatz 2 BVG und betone noch einmal: Frühpensionierungslösungen sind ein breitabgestütztes Anliegen. 60 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen kennen heute ein mögliches Rücktrittsalter von 58 Jahren. Es ist ein in Betrieben verankertes Ergebnis sozialpartnerschaftlicher Vereinbarungen, oft mit finanzieller Beteiligung der Arbeitgebenden.
Vorzeitige Pensionierungen sind nötig, um den Stellenverlust im fortgeschrittenen Alter abzufedern, oder bei körperlich belastender Tätigkeit. Stellen Sie sich vor, Sie wären ein Kanalreiniger, Sie wären in der Pflege oder in der Entsorgung tätig, müssten täglich Tonnagen umbeigen – das führt zu körperlichem Verschleiss. Diese Möglichkeit der Frühpensionierung brauchen die Menschen.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände wie auch der Pensionskassenverband kritisieren, dass eine Erhöhung des reglementarischen Rücktrittsalters von, wie beschlossen, 58 auf 62 Jahre, wie es die Kommission vorsieht, weder den betrieblichen Bedürfnissen noch den Versicherten entsprechen würde. Sie schreiben, wörtlich, dass die Streichung einer freiwilligen Frühpensionierungsmöglichkeit keine Akzeptanz für die Reform schaffe. Der angespannte Arbeitsmarkt für ältere Arbeitnehmende und die steigenden Belastungen am Arbeitsplatz würden die Option eines vorzeitigen Altersrücktritts nötig machen. Dieser sollte schon mit 58 Jahren möglich sein und spätestens ab 60 Jahren. Das Problem der Steueroptimierung, das besteht, sollte man anders lösen als mit der Heraufsetzung des Mindestrentenalters.
Die SP steht ein für ein reglementarisches Rücktrittsalter 58, wie es der Antrag Graf-Litscher fordert. Sollte dieser Einzelantrag keine Mehrheit finden, empfehlen wir dem Rat, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und damit Ja zu sagen zum reglementarischen Mindestrentenalter 60, wie es die Sozialpartner als Kompromiss vorschlagen.“

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