„Ein Berater sagte in der „Neuen Zürcher Zeitung“, es sei eine Entschädigung, ohne dass der geringste Aufwand anfalle, und dass das pro Versicherten eine rechte Summe ausmachen könne. Laut der Liste, die in der „NZZ“ dabei war, sind es bis zu 1500 Franken pro Jahr. Das heisst, jedem Versicherten können so in zehn Jahren bis zu 15 000 Franken an Rentenkapital entgehen.“
Bea Heim am 16. Juni 2016 im Nationalrat: „Das Postulat beantragt einen Bericht zu den Feststellungen vonseiten von Pensionskassenberatern nämlich zur Problematik der hohen Provisionen und Courtagen, die von Vorsorgeeinrichtungen und Versicherungsunternehmen an Broker für die Akquirierung neuer Kundschaft und für die Bestandespflege ausgerichtet werden. So sind Sammelgefässe für Vorsorgewerke für die Vermittlung neuer Versicherter bereit, hohe Provisionen zu bezahlen, aber nicht nur das: Sie zahlen danach weiterhin über Jahre alljährlich für die Betreuung des Mandats, und das nicht vom Aufwand her, sondern in Form von hohen Pauschalen.
Im Jahr 2014, als ich das Postulat eingereicht habe, waren es auf einer Liste aus der „Neuen Zürcher Zeitung“ zwischen 20 000 und 50 000 Franken. Wofür genau? Ein Berater sagte in der „Neuen Zürcher Zeitung“, es sei eine Entschädigung, ohne dass der geringste Aufwand anfalle, und dass das pro Versicherten eine rechte Summe ausmachen könne. Laut der Liste, die in der „NZZ“ dabei war, sind es bis zu 1500 Franken pro Jahr. Das heisst, jedem Versicherten können so in zehn Jahren bis zu 15 000 Franken an Rentenkapital entgehen.
Arbeitnehmende, die in einer Kasse sind, die keine Provisionen zahlt, hätten also nach einem Arbeitsleben von vierzig Jahren gar 45 000 Franken, sprich zehntausende von Franken mehr auf ihrem Alterskonto. Der Vergleichsdienst Pensionskasse.com stellte fest, dass der Wettbewerb in der zweiten Säule stark über die Höhe der Provisionen und Courtagen läuft. Für Firmen, geschweige denn für Arbeitnehmende scheint es zudem ziemlich intransparent zu sein, welche Leistungen den Zahlungen gegenüberstehen.
Pensionskassenexperten kritisieren vor allem, dass die Bestandespflegekommissionen dazu führten, dass nicht aus Sicht der Kunden die beste Pensionskasse gewonnen würde, sondern jene, an der ein Vermittler oder eine Maklerin am meisten verdiene. Das ist ein klar falscher Anreiz, der im Widerspruch zu den Interessen der Kundschaft steht. Die Zeche dafür bezahlen die Versicherten und die Arbeitgeber – und zwar durch überhöhte Prämien und tiefere Renten.
Das Bundesgericht hat aber zweimal entschieden, dass Retrozessionen und Kick-backs den Kundinnen und Kunden gehörten. Wiederkehrende Courtagen sind Retrozessionen. Darum bitten wir Sie mit diesem Postulat, dass man diesen Fragen nachgeht und die Sachverhalte darauf prüft, ob sie wirklich so sind, dass man die Praxis anschaut – und das vor dem Hintergrund der Bundesgerichtsentscheide, der geltenden Rechtslage; es ist wichtig, dass man auch die Durchsetzung des Rechts prüft und dem Parlament dazu Bericht erstattet.
Solche Kritiken von Expertinnen und Experten sind, meine ich, ernst zu nehmen, vor allem, wenn sie von verschiedenen Seiten und wenn sie wiederholt erhoben werden. Da gilt es, hinzuschauen und, wenn nötig, eben Massnahmen zu treffen, aber natürlich nur, wenn das nötig ist. Deshalb braucht es diesen Prüfungsbericht. Über Massnahmen, wenn sie gesetzlicher Natur sind, können wir, Sie wissen es, hier im Rat debattieren und diese dann beschliessen.
In diesem Sinne bitte ich, das Postulat anzunehmen, wie es auch der Bundesrat beantragt. Es ist im Interesse von uns allen – es ist aber vor allem im Interesse der Arbeitgeber und der Versicherten.“