Rechter Kassenfilz setzt sich auf Kosten der Versicherten durch!

  • 15. Mai 2016
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Aufhebung der Vertragsaufsicht in der Krankenversicherung: Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat diese Woche beschlossen, die Tarifkompetenzen der Kantone und des Bundes in der Grundversicherung aufzuheben. Bei Tarifdifferenzen zwischen Kassen und Leistungserbringern sollen künftig Schiedsgerichte entscheiden – Schiedsgerichte, die von den Kassen und ihren Partnern eingesetzt würden. Kassen könnten somit mit Leistungserbringen, mit welchen sie z.T. vertraglich verbunden sind oder sie sogar mitbesitzen, überhöhte Tarife festlegen, ohne dass Bund und Kantone als Vertretung der Bevölkerung intervenieren könnten. Bezogen auf die laufende Tarifrevision könnte dies zu einer Prämienerhöhung von 15% im Schnitt führen. Selbstbedienung auf Kosten der Versicherten? – So geht es nicht!

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