Heim Bea (S, SO): Nun ist es also soweit, endlich: Die Schweiz gibt sich ein nationales Krebsregistergesetz. Das begrüssen wir sehr. Wir sind für Eintreten und stimmen Ja.
Sie haben es von der Kommissionssprecherin Marina Carobbio Guscetti gehört: Krebs ist eine der grossen Herausforderungen unseres Gesundheitssystems. Was wir brauchen, ist eine wirkungsvolle Krebsstrategie. Dafür ist ein Krebsregister unentbehrlich. Es ist eine Basis in Form von verbesserten Datengrundlagen, denn nutzbare validierte Daten sind das Tor zum besseren Verständnis von Krebs, zu mehr Wissen und Fortschritten in der Behandlungsqualität, der Versorgung, der Früherkennung und hoffentlich auch in der Ursachenbekämpfung. Die Verankerung der Krebsregistrierung in einem Bundesgesetz ist deshalb von sehr grosser gesundheitspolitischer Bedeutung.
Das Gesetz bringt eine Vereinheitlichung der Datenerfassung und der Datenaufbewahrung. Nur so wird auch die Untersuchung von Spätfolgen – zum Teil auch Spätfolgen der notwendigen Behandlungen – möglich. Nur so werden aber auch für das Parlament, für die Politik die Grundlagen geschaffen, evidenzbasierte Entscheide zu treffen, um die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern.
Das Gesetz sieht weiter vor, die Qualität und Effektivität von Versorgung, Diagnose und Behandlung von Krebserkrankungen zu untersuchen, in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften – es ist mir wichtig, dies zu betonen – laufend zu verbessern und die Präventionsmassnahmen zu verstärken. Das ist im Interesse der Krebskranken, hat aber angesichts der steigenden Gesundheitskosten auch zum Ziel, jeden Franken gezielt und wirksam einzusetzen. Wichtig ist uns erstens die Erfassung seltener Krebserkrankungen, denn mit wachsendem Erkenntnisgewinn nimmt die Heterogenität, die Vielfalt der Krebsvarianten ständig zu. Das Krebsregistergesetz ist zwar wie gesagt kein Forschungsgesetz, soll aber zweitens auch zu Forschungszwecken dienen können.
Darum bringt das Gesetz die Möglichkeit der Verknüpfung anonymisierter Daten mit externen Quellen, Stichwort Biodatenbank. Die Datenerhebung hat daher nach internationalen Standards zu erfolgen. Wichtig ist uns die gesetzliche Verankerung und Finanzierbarkeit des Kinderkrebsregisters als Bundesaufgabe.
Zum letzten Punkt: Wichtig ist der Daten- und Persönlichkeitsschutz, die Patientenrechte, wie sie das Gesetz mit dem Widerspruchsrecht regelt. Das Gesetz, und das ist gut, baut auf dem auf, was heute ist, eben auf den fünfzehn bestehenden kantonalen Krebsregistern. Diese decken einen Grossteil der Schweizer Bevölkerung zwar ab, aber sie sind unvollständig, weil die Meldung von Krebsfällen auf freiwilliger Basis erfolgt. Sie sind unvollständig, weil die Angaben zur Behandlungsqualität und zu den Unterschieden, auch bei den Krebsdiagnosen, zwischen Kantonen, Regionen und sozialen Schichten fehlen, und sie sind unvollständig, weil sich einige Kantone noch immer nicht an der Krebsregistrierung beteiligen. Hier braucht es die koordinative Hand des Bundes. Deshalb braucht es dieses Krebsregistergesetz.
Wie gesagt, die SP-Fraktion steht mit voller Überzeugung hinter diesem Gesetz. Sie wird ihm ohne weitere Anträge zustimmen und lädt den Rat ein, dasselbe zu tun.