Dieses Gesetz ist eine grosse Revision

  • 07. Juni 2015
  • Voten
  • 0 Kommentare

Bea Heim im Nationalrat zur Änderung des  Bundesgesetzes über die Unfallversicherung

„Nach drei Anläufen ist es jetzt so weit. Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes ist breit abgestützt, die Kommission ist dafür. Man kann sagen, die Revision ist geglückt. Sie können und sollten ihr zustimmen. Warum? Weil seit 1984, als das Gesetz in Kraft trat, in der Arbeitswelt einiges verändert worden ist; weil dieses Revisionsprojekt das Ergebnis eines breitabgestützten Kompromisses ist. Auch wenn Herr de Courten sagt, es sei eigentlich nicht ein sozialpartnerschaftlicher Kompromiss, so ist doch festzuhalten, dass die Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Seite der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die Versicherer an diesem Werk miteinander gearbeitet und sich dabei gefunden haben. Es ist also das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs.
Der Kompromiss hat in diesem Sinn aber auch allen Seiten Opfer abverlangt, und das ist das Heikle. Es war nämlich kein einfacher Prozess. Es war aber ein von fundierten Analysen und Gutachten begleiteter Prozess, und das gilt es hier festzuhalten. Es ist sehr eindrücklich, wie anlässlich der Anhörung von allen Beteiligten gesagt wurde: Wir haben hier eine Lösung; bitte tragen Sie Sorge dazu; denn sonst gefährden Sie unter Umständen die Vorlage. Das war keine Drohung, sondern eine echte Bitte. Es ist eigentlich, so sagte es Lucius Dürr, der gemeinsame Nenner für eine zukunftsgerichtete Lösung gefunden worden.
Wir stellen fest, dass der im Frühjahr 2011 vom Parlament gegebene Auftrag, die Revisionsvorlage auf das Notwendigste zu beschränken, erfüllt und die Problematik allfälliger Überentschädigungen rund um die Unfallinvalidität im AHV-Alter gelöst worden ist. Es ist eine Lösung, die – das möchte ich hier festhalten – aus Sicht der Arbeitnehmenden und damit für die SP und die Gewerkschaften schon einen sehr schwierigen Weg bedeutet hat. Wir haben da nachgegeben. Wir sehen auch das Problem der Überentschädigung, und dass es Fragen aufwirft. Der Kompromiss liess sich finden, aber nur unter folgenden Bedingungen:

  1. Der Rentenschaden muss auch mit dieser Lösung gedeckt sein; das ist er. Die Unfallversicherung hat ja auch zum Zweck, die Altersvorsorge der betroffenen Verunfallten zu decken.
  2. Es darf nicht zu einer Verlagerung in andere Sozialversicherungen kommen, auch nicht zu den EL, und das wird auch nicht der Fall sein.
  3. Die besondere Situation der Teilinvaliden ist besonders zu beachten.
  4. Für die Betroffenen müssen Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit gewahrt sein; letztere wird deshalb mit vernünftigen Übergangsfristen abgesichert.

Ein weiterer Aspekt ist für uns ebenfalls wichtig: die Gouvernanzregel der Suva. Die Suva als öffentlich-rechtliche Anstalt soll so geführt werden, dass alle betroffenen Verbände eingebunden sind. Wir haben hier eine Zwangsgemeinschaft, und darum braucht es diese breite, gute Abstützung. Die Effizienz der Geschäftsführung ist durch den Suva-Ratsausschuss gewährleistet.
Wir begrüssen die Neudefinition des Versicherungsbeginns, die Verankerung des Fonds zur Sicherung künftiger Renten, die neue Regelung hinsichtlich des Risikos allfälliger Kriege oder Katastrophen und auch, dass die Möglichkeit der Suva für Nebentätigkeiten gesetzlich festgehalten ist.
Wir werden also dieser Revision zustimmen, ausser in zwei Punkten:
Bei der Vorlage 3 sagen wir bei Artikel 16 Absatz 5 Nein zum Antrag der Mehrheit, der in der Kommission von Kollege Bortoluzzi gestellt wurde; dieser Antrag sieht die Möglichkeit einer um bis zu 30 Tage verlängerten Karenzfrist vor. Das hat negative Konsequenzen für die Arbeitnehmenden und eben auch für kleinere Unternehmen und für die Suva.
Bei der Vorlage 2 sagen wir Nein zum Antrag der Minderheit de Courten zu Artikel 63, denn die breite sozialpartnerschaftliche Verankerung im Suva-Rat ist ein Schlüsselelement für den Erfolg dieser Revision. Wir wollen diese Revision nicht aufs Spiel setzen – tun Sie es bitte auch nicht!
Wir sind für Eintreten, und wir werden diesen beiden Vorlagen zustimmen.
Ich habe noch 18 Sekunden und nutze sie für eine Kritik: Dieses Gesetz ist eine grosse Revision, spricht aber nur die männlichen Arbeitnehmernden an. Ich finde das sehr, sehr schade und hoffe, dass der Ständerat hier ein Einsehen hat und eine Formulierung findet, die alle Arbeitnehmer sowie alle Arbeitgeber anspricht.
Nun habe ich die Redezeit um 5 Sekunden überzogen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert