Bea Heim im Nationalrat zur Parlamentarische Initiative von Pelli Fulvio „Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen“
„In Artikel 89a Absatz 7 Ziffer 7bis geht es um den Transparenzartikel, und er verlangt, dass die finanzielle Lage der patronalen Wohlfahrtsfonds, die Finanzierung, die Vermögensentwicklung und die von diesen Fonds ausgerichteten Leistungen transparent ausgewiesen werden. Wohlfahrtsstiftungen sollen darum nach Swiss GAAP FER abrechnen.
Das sei übertrieben – diese Meinung gibt es. Der Ständerat hat diese Meinung ernst genommen, indem er Alternativen im Sinne einer Lockerung geprüft hat. Er hat diese aber sehr deutlich verworfen und ist sehr deutlich dem Bundesrat gefolgt.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, ebenfalls dem Bundesrat zu folgen. Warum? Patronale Wohlfahrtsstiftungen sind nämlich von den Steuern befreit. Diese Steuerbefreiung rechtfertigt, ja erfordert es sogar, dass Wohlfahrtsfonds wie übrigens generell Stiftungen, die von den Steuern befreit sind, transparent bilanzieren. Kurz gesagt: Entweder Transparenz oder dann Besteuerung – etwas anderes wäre einfach nicht in Ordnung.
Die Bilanzierung nach Swiss GAAP FER ist für diese Fonds ja überhaupt nichts Neues, im Gegenteil: Die patronalen Wohlfahrtsstiftungen wenden Swiss GAAP FER schon jetzt, das heisst seit rund zehn Jahren an.
Es ist also eine gängige Praxis, und man hat festgestellt, dass es damit keine Probleme gibt. Jetzt aber wieder umstellen, quasi zurückbuchstabieren zu einem anderen Abrechnungsverfahren, das wäre eine unnötige Übung, Bürokratie für nichts. Transparenz braucht es auch, weil man feststellt, dass die Praxis, über die Unterbewertung von Anlagen grosse Reserven anzuhäufen, tendenziell steigt. Grosse Reserven anzuhäufen entspricht aber nicht dem Stiftungszweck. Der Zweck der Wohlfahrtsfonds – darum sind sie steuerbefreit! – ist, in Notlagen Leistungen zu erbringen. Diesen Stiftungszweck gilt es einzuhalten und auszuweisen. Wie gesagt ist Swiss GAAP FER gebräuchlich, und die Steuerbefreiung erfordert es, dass auch Wohlfahrtsstiftungen transparent bilanzieren.
Folgen Sie darum bei Artikel 89a Absatz 7 Ziffer 7bis dem Bundesrat, dem Ständerat und unserer Minderheit!“