Parlamentarische Initiative Schwaab Jean Christophe.Für wirklich abschreckende Sanktionen bei Datenschutzverletzungen

  • 22. März 2015
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Bea Heim am 17. März im Nationalrat: „Daten sammeln, Persönlichkeitsprofile und Geschäftsprofile erstellen ist heute ein Geschäft, und zwar ein lukratives Geschäft. Unbefugter Umgang mit Daten, Verletzung der Privatsphäre, auch im Geschäftsbereich – da muss doch der Riegel geschoben werden, und zwar mittels Sanktionen, die wirken, Sanktionen, die abschrecken. Es kommt immer öfter zu groben Verletzungen des Datenschutzes, denn neue Technologien, soziale Netzwerke machen es eben einfach, Daten in grossem Stil zu bearbeiten, detaillierte Persönlichkeits- oder Geschäftsprofile zu erstellen. Das Cloud-Computing fördert das Speichern von Daten im Ausland, und das meist ohne jede Kontrollmöglichkeit. Mit einem Klick können Daten von Hunderttausenden von Personen entwendet, gefälscht oder für irgendwelche Zwecke verwendet werden, meist ohne dass die Betroffenen es merken. Diese können die missbräuchliche Verwendung ihrer persönlichen Daten damit kaum verhindern, auch deshalb nicht, weil die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den meisten Websites, auf denen Daten erfasst oder bearbeitet werden, einseitig vorteilhaft formuliert sind. Und wehren sich Privatpersonen oder Unternehmen, kommt es zu langwierigen, kostspieligen Verfahren mit Ergebnissen, die selten zufriedenstellen.
Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates hat den Handlungsbedarf erkannt. Also sollte man eigentlich der parlamentarischen Initiative Schwaab Folge geben, auch weil derzeit das Datenschutzgesetz in Revision ist. Das ist darum der ideale Moment, um den Bundesrat darauf hinzuweisen, dass die Politik hier gesetzliche Verbesserungen erwartet. Klar ist, die Position des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ist heute zu schwach. Seine Empfehlungen – zu mehr ist er nämlich nicht befugt – können den Vertretern der meist multinationalen Unternehmen, die persönliche Daten kontrollieren, höchstens gerade ein süffisantes Lächeln abringen, sicher aber nicht mehr. Vor allem können sie nicht abschrecken. Es ist darum dringend nötig, hier zu regeln und zu klären, wer wann welche Sanktionsbefugnisse wahrzunehmen hat. Die Bussen müssen der enormen Finanzkraft solcher multinationaler Unternehmen entsprechen und mehr sein als nur eine Taschengeldstrafe. Das heisst, die Sanktionen sind am Umsatz zu bemessen. Das kann in die Millionen gehen wie in den USA, wo die amerikanischen Behörden Google zu mehr als 20 Millionen Dollar für Verletzungen der Privatsphäre verurteilt haben.
Die Schweiz braucht einen wirksamen Datenschutz und darum wirklich abschreckende Sanktionsmöglichkeiten. Wirksame Regelungen werden die Sensitivität der Allgemeinheit erhöhen, auch bei jenen Bürgerinnen und Bürgern, die heute noch mehr oder weniger unbedarft freiwillig ihre Daten zur Verfügung stellen. Es wird eben auch das Verständnis und die Eigenverantwortlichkeit stärken. Ich beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion, der Initiative Folge zu geben. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte muss gestärkt werden, und es ist festzulegen, wer wann Sanktionen aussprechen kann, die auch wirklich abschreckend wirken. Denn mit den rasant sich entwickelnden Möglichkeiten in der Informatik werden die schützenswerten Interessen von Privatpersonen und Unternehmen zunehmend infrage gestellt. Wir sollten darum die Frage der abschreckenden Sanktionen nicht auf die lange Bank schieben, sondern anpacken.
Geben wir dem Bundesrat hiermit einen klaren Auftrag, geben Sie darum der parlamentarischen Initiative Schwaab Folge.“

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