13.050 Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier

  • 22. März 2015
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Bea Heim am 18. März 2015 im Nationalrat: „Die SP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit Weibel ab. Der Antrag ist gut gemeint, aber er ist problematisch, und zwar in der Wirkung wie auch in der Umsetzung. Das Modell würde technische Probleme stellen, das heisst, es käme zu mehr Bürokratie, und das wollen wir nicht. Es käme auch zu kontraproduktiven Taktiken eines Teils der Versicherten.
Ein Patientendossier hat dort am meisten Sinn, wo es um chronische Erkrankungen geht, bei Versicherten, die viele Medikamente und Behandlungen bei verschiedensten Leistungserbringern wie Spitälern, Hausärzten, Physiotherapeuten usw. benötigen. Für diese Patientinnen und Patienten kann dank dem elektronischen Dossier die Behandlung qualitativ verbessert und organisatorisch optimiert werden, indem Doppelspurigkeiten und Medikationsrisiken vermieden werden, weil alle Leistungserbringenden, bei denen sie in Behandlung sind, dank dem elektronischen Patientendossier informiert sind. Andererseits macht es aber keinen Sinn, mit Prämienvergünstigungen einen Anreiz zu schaffen, um Patientendossiers zu eröffnen, die dann aber gar nicht zum Einsatz kommen, weil sie von jungen, kerngesunden Versicherten eröffnet werden, nur um weniger Prämien zu bezahlen, obwohl sie in den nächsten zwanzig Jahren keine Behandlung brauchen und somit auch keine Einträge im Dossier haben werden.
Wir sind uns sicher einig, dass jede Gelegenheit, um weniger Prämien zu bezahlen, genutzt wird, auch wenn dafür ein elektronisches Dossier zu eröffnen wäre, das man im Ernst gar nicht nutzen will. So aber bringt eine Prämienvergünstigung für die Eröffnung des Dossiers dem System und dem Grundprinzip der Krankenversicherung kaum etwas bis nichts. Für ein Dossier, das eröffnet wird, aber leer bleibt, müssen wir kein Gesetz schaffen. Die Prämien haben die Kosten zu decken. Wer dank der Eröffnung eines Dossiers tiefere Prämien zahlt, profitiert von prophylaktischen Prämienvergünstigungen, ohne beim System Kosten einzusparen. Damit ist dem Versichertenkollektiv nicht gedient, im Gegenteil: Die privilegierte Vergünstigung für gesunde Prämienzahlende belastet schlussendlich die Gesamtheit der Versicherten und führt dort zu zusätzlichen Prämienerhöhungen für alle, nur um die Privilegien der Gesunden zu finanzieren. Das ist aber weder fair noch sinnvoll.
Mit anderen Worten: Der Antrag der Minderheit Weibel ist gut gemeint, aber er dient der Sache nicht, im Gegenteil. Wenn man sieht, dass im Endeffekt Kassenmodelle eigentlich nur alljährlich gekündigt werden können, widerspricht er auch dem Prinzip der Freiwilligkeit, jedenfalls für diese Zeit. „

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