Bea Heim am 5. März 2015 im Nationalrat: „Die SP-Fraktion wird der Kommissionsmehrheit folgen.
Wir wollen eigentlich alle dasselbe, Ruth Humbel mit ihren Anträgen und die SP-Fraktion, denn fachliche Kompetenz und Kommunikation sind beide zusammen das A und O einer guten Behandlung, sie sind zentral für die Patientensicherheit. Da braucht es die nötigen Sprachkenntnisse, da braucht es das Beherrschen der Amtssprache. Ich erinnere mich an die tragische Geschichte des kleinen Mädchens, das gestorben ist, weil der behandelnde Arzt die Eltern und die Eltern den Arzt nicht verstanden haben. Die Schweiz muss dringend mehr eigene Ärztinnen und Ärzte ausbilden. Das ist rasch gesagt, aber das braucht natürlich Jahre. Wenn darum unsere Spitäler heute sogar Ärztinnen aus Rumänien, Polen und Bulgarien holen müssen, ist es unabdingbar, dass die Politik die Zulassung so regelt, dass sowohl die fachliche Qualifikation wie auch die nötigen Sprachkenntnisse gesichert sind.
Darum unterstützt die SP-Fraktion die Version der Kommission, weil sie erstens angesichts des Ärztemangels nicht übermässige Hürden errichtet und weil sie zweitens gleichzeitig die medizinische Qualifikation und die notwendigen Sprachkenntnisse sichert.
Zur fachlichen Qualifikation: Personen, die in der Schweiz einen medizinischen Beruf ausüben, müssen ein anerkanntes Diplom, einen anerkannten Weiterbildungstitel haben. Die Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel und deren Kontrolle ist Aufgabe der Medizinalberufekommission, der Mebeko. Nur mit der Anerkennung durch die Mebeko werden Ärztinnen und Ärzte ins Medizinalberuferegister eingetragen. Der Arbeitgeber kann sich also auf den Eintrag in diesem Register abstützen.
Zu den Sprachkenntnissen oder zum Beherrschen der Amtssprache: Wer einen Medizinalberuf ausübt, muss nach diesem Gesetz eben die Sprache beherrschen, über die nötigen Sprachkompetenzen verfügen. Der Bundesrat hat dazu die Einzelheiten verbindlich zu regeln. Damit bitte ich den Bundesrat, hier auch die Sprache einheitlich zu regeln und festzuhalten, dass es eben um das Beherrschen der Amtssprache geht. Er hat auch den Nachweis und die Überprüfung der Sprachkenntnisse zu regeln. In Zukunft müssen also sowohl die Arbeitgeber, bevor sie jemanden einstellen, wie die Kantone für die Erteilung der Bewilligung an selbstständige Ärzte den Eintrag im Register konsultieren und auch prüfen, ob die notwendigen Sprachkompetenzen für die jeweilige Berufsausübung vorhanden sind.
Das ist unseres Erachtens der richtige Weg, um sicher zu sein, dass auch Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland über die nötigen fachlichen und sprachlichen Kompetenzen verfügen. Wir befürworten darum noch einmal die Version der Mehrheit der Kommission des Nationalrates. Wir befürworten sie deshalb, weil die Lösung der Nationalratskommission aus unserer Sicht konziser ist. Wie gesagt, wer einen Medizinalberuf ausübt, muss im Register eingetragen sein. Er muss über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen, und er muss – ich sage es hier, glaube ich, zum vierten Mal – die Amtssprache beherrschen. Der Arbeitgeber prüft, ob die Medizinalperson, die im öffentlichen Dienst oder privatwirtschaftlich angestellt werden soll, betreffend ihre Fachkenntnisse im Register eingetragen ist und eben die nötigen Sprachkenntnisse hat.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zu folgen.“