Bea Heim in der Herbstsession 2014: Während die Minderheit Rutz Gregor an den zwei Differenzen zum Ständerat festhalten möchte, ist die SP-Fraktion der Meinung, dass wir uns in den zwei Punkten dem Ständerat anschliessen können.
Wir stellen fest, dass die Kleine Kammer dem Nationalrat entgegengekommen ist. Sachlich gibt es aus Sicht unserer Fraktion keinen gewichtigen Grund, dass wir in den anderen zwei Punkten nicht dem Ständerat nachgeben könnten. Es kann unseres Erachtens auf eine Vernehmlassung verzichtet werden, da das Vorhaben vorwiegend die Bundesbehörden betrifft, wie es in Buchstabe b vorgesehen ist. Es gab ja auch keine Opposition vonseiten der Kantone – das ist auch wichtig festzustellen.
Bei Buchstabe c, der besagt, es brauche nicht unbedingt eine Vernehmlassung, wenn keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, weil die Positionen bekannt seien, da darüber schon einmal eine Vernehmlassung durchgeführt worden sei, ist die SP-Fraktion eher kritisch. Es gehe um Anpassungen gegenüber geltendem Recht, die geringfügig seien, hiess es. Nun, Geringfügigkeiten wirklich zu beurteilen, ist gar nicht so einfach, und die Bewertung kann je nach Position unterschiedlich ausfallen. Die SP ist hier also kritisch und wird deshalb sehr genau verfolgen, wie sich die Dinge entwickeln.
Wir werden aber dem Antrag der Minderheit Rutz Gregor nicht zustimmen, sondern sind der Meinung, wir sollten dem Ständerat folgen.