Bea Heim in der Fragestunde Bundesrat vom 15. September
Leuthard Doris, Bundesrätin: Frau Nationalrätin, der Bundesrat hat bereits 2004 eine Task-Force „Sanierung der Niveauübergänge“ eingesetzt. Damit wurden Bahnen und Kantone zur Sanierung verpflichtet und bei der Planung frühzeitig unterstützt. Die Bahnen, die Industrie und die Aufsichtsbehörde leisten grosse Anstrengungen, um die Arbeiten rasch voranzutreiben. Trotz der Dringlichkeit sind bei den Sanierungen die Mitwirkungsrechte aller Beteiligten zu wahren. Diese Mitwirkungsrechte werden rege genutzt, was zu Verzögerungen bei der Umsetzung führen kann. Bei Bahnübergängen, welche am 1. Januar 2015 nicht saniert sind und ungenügende Sichtverhältnisse aufweisen, müssen die Bahnen sofort entsprechende betriebliche oder bauliche Massnahmen treffen, damit das Risiko reduziert werden kann.
Angesichts dieser Umstände erachtet der Bundesrat ein weiteres Durchsetzungsinstrument nicht als zielführend. Die Finanzierungsmittel für die Sanierungen wurden rechtzeitig bereitgestellt. Eine Sanierungsbevorschussung ist nicht vorgesehen. Mit Blick auf die zeitliche Verzögerung spielt die Kostentragung keine wesentliche Rolle; Verzögerungen sind, wie bereits erwähnt, mehrheitlich durch Einsprachen bedingt.
Heim Bea (S, SO): Frau Bundesrätin, ich danke Ihnen vielmals für die Antwort. Die Frist dauert jetzt schon zehn Jahre, hat doch diese Forderung schon 2004 bestanden. Es ist zudem ja nicht so, dass nichts passieren würde; vielmehr ist es so, dass es Menschenleben kostet. Deshalb stellt sich schon die Frage, ob es nicht Zeit wäre, Sanktionsmöglichkeiten anzudenken, und ob es nicht intelligenter wäre, nicht nur zwei Drittel der Kosten zu tragen, sondern eine Bevorschussung vorzusehen. Ich kann das eigentlich nicht verstehen. Gerne möchte ich Sie um eine Begründung bitten und fragen, ob sie hier noch lange zusehen möchten, womit Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden.
Leuthard Doris, Bundesrätin: In der ganzen Frist können Unfälle passieren. Unfälle passieren ja auch in anderen Bereichen der Mobilität. Wir können keine Garantie geben, dass nie ein Unfall passiert. Hier, Frau Nationalrätin, geht es aber auch um rechtsstaatliche Möglichkeiten. Sie vertreten in der Regel auch, dass jeder Bürger, jede Bürgerin von den rechtlichen Möglichkeiten soll Gebrauch machen können; das gehört zu einem Rechtsstaat. Wir haben keine Möglichkeit, einem Bürger zu sagen: Das Verfahren ist jetzt beendet. Was wir tun können, ist, ab 2015 von den Bahnunternehmen zusätzliche Sanierungen zu verlangen, die ausserhalb eines rechtlichen Verfahrens machbar sind.