Parlamentarische Initiative Lombardi Filippo. Für ein Auslandschweizergesetz

  • 18. September 2014
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 Um dieses Geschäft geht es…

Bea Heim in der Herbstsession 2014 für die Kommission: Bei Artikel 38 Absatz 4 hat unser Rat, Sie haben es gehört, mit 124 zu 56 Stimmen entschieden, und zwar nicht nur, die Unterstützung der Auslandschweizerorganisationen zu präzisieren, sondern auch, mit der Verankerung des Grundsatzes der demokratischen Legitimierung im Gesetz die Repräsentativität des Auslandschweizerrates zu stärken.
Unser Rat stellte sich mit seiner Version auf den Standpunkt, der Auslandschweizerrat sei zwar privatrechtlich organisiert, doch, wenn er schon vom Bund unterstützt werde, solle er sich demokratisch organisieren: Die Mitglieder dieses Gremiums seien demokratisch und nicht per Selbsternennung zu bestimmen. Der Ständerat und nun auch die Mehrheit der Kommission vertreten aber die Meinung, bei privatrechtlichen Organisationen wie dem Auslandschweizerrat habe der Staat, auch wenn er eine finanzielle Unterstützung leiste, nichts zur Zusammensetzung zu sagen.
Die Minderheit Masshardt sucht nun mit dem Antrag, dass bei einer demokratischen Wahl des Auslandschweizerrates auch Mitglieder mit Wohnsitz in der Schweiz gewählt werden können, einen Kompromiss. Die Kommission hat diesen Gedanken befürwortet, das möchte ich hier betonen, empfiehlt dem Rat aber mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung jedoch, dem Ständerat zu folgen und die Anforderung, dass die Mitglieder dieses Rates demokratisch zu wählen sind, fallenzulassen und damit die Differenz zu bereinigen.
In diesem Sinn bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

 

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