Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung

  • 18. September 2014
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Bea Heim in der Herbstsession 2014 zum Geschäft „Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung“

Auch die SP-Fraktion unterstützt die Anträge Fässler Daniel. Sie bringen eine Klärung, eine Klärung zugunsten der Gepflogenheiten der kleinen Kantone, die nur eine Nationalrätin, einen Nationalrat haben. In diesen sechs Kantonen ist es zum Teil offenbar möglich, noch am Wahltag ihre Kandidatin, ihren Kandidaten zu bezeichnen. Das verträgt sich mit der Pflicht zur Voranmeldung nicht. Das Wahlprozedere in diesen Kantonen funktioniert und sollte auch gesetzlich so ermöglicht werden.
Darum bitte ich Sie auch im Namen der SP-Fraktion, den Anträgen Fässler zuzustimmen.

Im Namen der Minderheit und der SP-Fraktion bitte ich Sie, an der Version des Nationalrates festzuhalten. Wir haben in der Sommersession mit 110 zu 76 Stimmen ein Modell beschlossen, wie es die Kantone Bern und Neuenburg schon kennen, nämlich Folgendes: Unterschriftenlisten, die innert den von der Bundesverwaltung vorgegebenen hundert Tagen bei der Gemeinde zur Beglaubigung eingegeben worden sind, sind von der Gemeinde zu bescheinigen und aufgrund dieser Bescheinigung auch von der Bundeskanzlei als gültig und fristgerecht eingereicht zu akzeptieren.
Die neue Regelung, dass die Unterschriften bei der Gemeinde laufend zur Beglaubigung einzureichen sind, ist gut. Dass die Bundeskanzlei einen Leitfaden für die Komitees und ein Vademecum für die Gemeindebehörden geschaffen hat, ist auch sehr gut – aber es reicht nicht. Immerhin geht es darum, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre demokratischen Rechte unbeeinträchtigt wahrnehmen können. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies nicht immer der Fall ist. Es hat Gemeinden gegeben, Sie wissen es, die, aus welchen Gründen auch immer, es nicht schafften, die beglaubigten Unterschriftenbögen rechtzeitig an die Bundeskanzlei zu schicken. Bei einzelnen lag es an der mangelhaften Organisation, bei anderen lag es daran, dass sie die Unterschriften per B-Post statt per A-Post weiterschickten usw. Wir wollten mit dem Vorschlag des Nationalrates verhindern, dass ein fristgerechtes Eintreffen der Unterschriften bei der Kanzlei an der Post oder an den Behörden scheitert. Es darf nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger ausbaden müssen, wenn Gemeinden langsam sind, wenn sie zu wenig Ressourcen haben oder wenn sie z. B. nur an zwei Tagen arbeiten. Es darf nicht sein, dass eine Initiative oder ein Referendum nicht zustande kommt, weil die Gemeinde die Unterschriften nicht rechtzeitig beglaubigt an die Bundeskanzlei schickt. Das ist, wie Sie wissen, vorgekommen, und zwar nicht nur einmal.
Darum unsere einfache, erprobte Lösung: Die Gemeinde bescheinigt gegenüber der Bundeskanzlei, dass die Unterschriften vorschriftsgemäss nach hundert Tagen bei ihr eingetroffen sind und beglaubigt diese Unterschriften. Es ist so, dass vor allem in den letzten Tagen vor Fristablauf viele Unterschriften bei der Gemeinde eintreffen und letztere dann in der Beglaubigung überfordert sein können und die Frist verstreichen lassen. Aber eine Frist ist eine Frist, und diese ist von allen einzuhalten.
Tun die Initiantinnen oder Initianten das, aber die Gemeinde öffnet die Post nicht, ist das nicht ein Versagen der Initianten, sondern ein Versagen der Gemeinde. Das heisst, ob eine Initiative oder ein Referendum zustande kommt oder nicht, hängt unter Umständen von der Gemeindeverwaltung ab. Dann ist es die Gemeinde, welche die Frist verstreichen lässt, es sind nicht die Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit politisch engagieren und sich im Winter beim Unterschriftensammeln unter Umständen fast die Füsse abfrieren. So darf man nicht mit den Volksrechten umgehen! Für Fehler der Behörden sollen nicht die Bürgerinnen und Bürger büssen. Oder um es so treffend wie die Herren Ständeräte Comte und Cramer zu formulieren: Die Verwaltung steht im Dienst des Citoyens und der Citoyenne. Es sind nicht die Bürgerinnen und Bürger, die der Verwaltung zu Diensten sein müssen. In der Kommission argumentierte die rechte Seite, es sei alles kein Problem und nur eine Frage der Organisation. Das stimmt, aber die Demokratie lebt nicht nur von professionell organisierten Parteien mit viel Geld, sondern vor allem von aktiven kleinen Bewegungen. Sie sind der Jungbrunnen der Demokratie, und auch sie sollen sich nicht nur an Regeln halten müssen, sondern sich auch auf die gute Arbeit der Behörden verlassen können.
Darum sollte das Parlament mit diesem Gesetz für die politischen Rechte die Rahmenbedingungen klar aber fair gestalten. Der Vorschlag des Nationalrates ist eine solche Lösung. Er sagt klar, dass für die Einhaltung der 100-Tage-Frist, an der es nichts zu rütteln gibt, die Initianten verantwortlich sind, für das sofortige Weiterleiten aber die Gemeinden. Gesteht man diesen in einer Verordnung eine kurze Gnadenfrist zu, ist allen gedient, und die Verfassungsbestimmung mit ihrer Frist von 100 Tagen ist eingehalten.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

In Artikel 85 bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen. Wahlen und Abstimmungen sind sensible Geschäfte. Entsprechend haben wir uns in den Kantonen mit gegenseitiger Kontrolle, Vertretungsrechten aller Parteien in Auszählungsbüros usw. organisiert. Entsprechend selten kommt es zu Unregelmässigkeiten. Darauf sind wir in der Schweiz auch zu Recht stolz. 
Artikel 85 hält fest, wie sich verschiedene Kantone hinsichtlich Gewährleistung der Rechtmässigkeit von Auszählungen organisiert haben. Eine Variante ist die Beobachtung des Urnendienstes oder des Auszählungsbüros durch vom Volk gewählte Verantwortliche. Eine andere Variante ist die Besetzung des Urnendienstes und der Auszählungsbüros mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien – letzteres natürlich eine Selbstverständlichkeit -, und als dritte Variante kann die Beobachtung durch Stimmberechtigte oder durch eine kantonale Kommission erfolgen. 
Aus Sicht der SP-Fraktion gehört es dazu, dass in einem Gesetz über die politischen Rechte, wie wir es heute behandeln, solche Minimalregelungen gesetzlich festgehalten werden und dadurch abgestützt sind. Besonders wichtig ist aus Sicht der SP-Fraktion Absatz 2. Dieser hält fest, dass der Bundesrat internationale Gremien einladen kann, die Nationalratswahlen vor Ort zu beobachten. Die Schweiz setzt damit die Empfehlungen der OSZE um, gesetzliche Grundlagen für Wahlbeobachtungen durch die Länder der OSZE – Länder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit – zu schaffen. Sie wissen, die Schweiz hat grosse Erfahrung mit internationalen Wahlbeobachtungen. Wir entsenden Wahlbeobachterinnen und -beobachter in die OSZE-, EU- und OAS-Wahlbeobachtungsmissionen in verschiedenste Staaten. Wenn diese Länder Schweizer Beobachterinnen und Beobachter empfangen, ist es doch nur Fug und Recht und auch ein gewisser Stolz des Landes, wenn auch die Schweiz den Zugang von Beobachterinnen und Beobachtern aus dem Ausland zum Wahlprozess gesetzlich gewährleistet. 
<pd_text style=“color: rgb(0, 0, 0); font-family: Arial, Helvetica; font-size: small; line-height: normal;“>Kommt hinzu, dass erstens der Bundesrat das Kopenhagener Dokument unterzeichnet hat, das vorsieht, dass diese Wahlbeobachtungen in die nationale Gesetzgebung eingefügt werden, und zweitens, dass die Schweiz 2014 den Vorsitz der OSZE innehat. Es wäre auch darum mehr als ein schönes Zeichen, unsere Offenheit zu belegen und diese Wahlbeobachtungen in die nationale Gesetzgebung einzufügen; dies wie gesagt als Land, das stolz sein kann auf seine funktionierende Demokratie. 
In diesem Sinne bitte ich Sie, in Artikel 85 dem Ständerat und damit auch dem Bundesrat und halt dann auch meiner Minderheit zu folgen. 

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