Parlamentarische Initiative Pelli Fulvio. Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen

  • 13. September 2014
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Bea Heim am 10. September in der Nationalratsdebatte: Patronale Wohlfahrtsfonds haben eine lange Tradition. Sie sind Ausdruck wohlverstandener Fürsorge vonseiten der Arbeitgeber. Auch heute, 25 Jahre nach der Einführung der obligatorischen Vorsorge, kommt ihnen immer noch eine bedeutende Rolle im Vorsorgewesen zu. Ihr Zweck ist die Ausrichtung von freiwilligen Leistungen in wirtschaftlichen Härtefällen, z. B. zugunsten der Arbeitnehmenden zur Abfederung von Massenentlassungen oder für Rentnerinnen und Rentner bei vorzeitigen Pensionierungen. Sie dienen zudem als Beitragsreserve zur Sanierung betrieblicher Vorsorgeeinrichtungen. Angesichts der sinkenden Zahl von Wohlfahrtsfonds gilt es auch aus Sicht der Arbeitnehmerschaft, dieses Vorsorgeinstrument zu stärken. Festzuhalten ist, dass Wohlfahrtsfonds der Steuerbefreiung des BVG unterstellt und ihre Leistungen zum Teil von der AHV-Pflicht befreit sind. Die Frage ist, ob eine Ausdehnung der Beitragsbefreiung bei der AHV, wie sie die parlamentarische Initiative Pelli vorschlägt, wirklich sinnvoll ist. Was wären die Folgen für die AHV? Wie können Missbräuche verhindert werden? Die SP meint Folgendes: Patronale Wohlfahrtsfonds dürfen nicht zur Umgehung geschuldeter AHV-Beiträge dienen. Geschichten, die in der Vergangenheit vorgekommen sind, dürfen sich nicht wiederholen.
Neu sollen Leistungen bei Entlassungen aus betrieblichen Gründen bis zum 4,5-fachen Betrag der maximalen jährlichen Altersrente vom massgebenden Lohn von der AHV beitragsbefreit sein. Das ist mit rund 126 000 Franken ein merklich höherer Betrag als die heutigen 56 000 Franken. Es ist ein zweischneidiges Schwert: Spätestens, wenn es um die Rentenberechnung geht, wird sich eine Rentenlücke zeigen. Die SP-Fraktion meint aber, dass das Positive im Härtefall die Bedenken aufwiegt.
Wir sehen, der Ausfall für die AHV ist relativ bescheiden. Etwas anderes ist die Bedingung der Unterstellung der Personen unter die AHV sowohl für patronale Stiftungen mit reglementarischen Leistungen als auch für solche mit Ermessensleistungen. Damit will man das Missbrauchsrisiko reduzieren und das verfassungsmässige Dreisäulenprinzip einhalten. Das in dem Sinne, dass die berufliche Vorsorge, zu der patronale Wohlfahrtsfonds gehören, nur eine Ergänzung zur AHV sein kann. Nur so lässt sich die Steuerbefreiung der Arbeitgeberbeiträge an ihre Wohlfahrtsfonds rechtfertigen; indem man nämlich verhindert, dass Personen, die nicht der schweizerischen AHV unterstellt sind und irgendwo im Ausland leben, Leistungen von patronalen Wohlfahrtsfonds beziehen könnten.
Als weitere Bedingung für die Steuerbefreiung möchte der Bundesrat festschreiben, dass patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen die Grundsätze der Angemessenheit und der Gleichbehandlung zu beachten haben. Unseres Erachtens ist das eine Selbstverständlichkeit. So will man dem Verdacht möglicher Willkür vorbeugen.
Zudem weist der Bundesrat mit Blick auf das Fatca-Abkommen darauf hin, dass patronale Wohlfahrtsfonds als steuermissbrauchend beurteilt werden könnten und damit die mühsam ausgehandelte Befreiung aller Vorsorgeeinrichtungen von der Informationspflicht gegenüber amerikanischen Steuerbehörden infrage gestellt werden könnte. Das ist ein wichtiger Aspekt. Dieses Fatca-Commitment zu brechen respektive im Nachhinein, nach dem Abschluss von Fatca, die Spielregeln einfach zu ändern, das könnte der gesamten Vorsorgebranche schaden. Helfen Sie mit, diese Gefahr, oder noch deutlicher gesagt, dieses Eigengoal zu vermeiden, stimmen Sie den Minderheiten Schenker Silvia zu.
Entgegen der Kommissionsmehrheit ist die SP-Fraktion der Ansicht, dass es Transparenzvorschriften braucht. Ohne Transparenz bleiben diese Fonds undurchsichtige Kässeli. Ein solches Image wäre nicht gut für die an sich lobenswerten Ziele der patronalen Wohlfahrtsfonds.
Ich fasse zusammen: Die SP-Fraktion ist der Meinung: Wer die patronalen Wohlfahrtsfonds und deren Ziel, soziale Not und Härtefälle zu lindern, wirklich stärken will, sollte den Grundsatz der Angemessenheit und der Gleichbehandlung in dieser Vorlage verankern. Das gilt auch für das Prinzip der Transparenz. Der Antrag Pezzatti sollte abgelehnt werden, weil er leider die Türe zu Missbräuchen wieder öffnen würde. Die patronalen Wohlfahrtsfonds stärken heisst unseres Erachtens, auch Missbräuchen vorzubeugen. Unterstützen Sie die Anträge Schenker Silvia. Dann kann die SP-Fraktion der Vorlage mit Überzeugung zustimmen.

 

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