Parlamentarische Initiative Lombardi Filippo. Für ein Auslandschweizergesetz

  • 06. Juni 2014
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Heim Bea (S, SO): Die SP-Fraktion begrüsst dieses Gesetz für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und ist für Eintreten.
Die Beziehung zu unseren Bürgerinnen und Bürgern im Ausland zu pflegen, ist ein Gewinn für alle, für die Inland- wie für die Auslandschweizerinnen und -schweizer; eine Bereicherung, die Identität stiftet. Das Beziehungsnetz, über das die Schweiz mit ihren bereits über 733 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in fernen Ländern verfügt, wird dichter und dehnt sich immer weiter aus – eine echte Chance für unser Land! Darum sollten wir die Kontakte zu den Schweizerinnen und Schweizern und zu den schweizerischen Institutionen im Ausland pflegen, und zwar intensiver und noch besser als bisher.
Die parlamentarische Initiative Lombardi, die diesem Gesetz zugrunde liegt, hat das Verdienst, die Augen der Politik auf eine wachsende Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern zu lenken, die bis anhin vielleicht etwas zu wenig beachtet wurde. Darum ist es wichtig, ein Gesetz zu machen, das die verschiedenen Erlasse zusammenfasst und ergänzt, die rechtlichen Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Schweiz und ihre Pflichten und Rechte sowie ihre politische Teilhabe am Geschehen in der Schweiz regelt.
Die SP-Fraktion begrüsst also die gesetzliche Verankerung, und sie begrüsst vor allem auch den „Guichet unique“ als Anlaufstelle für Schweizer im Ausland. Die SP-Fraktion findet es wichtig, dass die politische Teilhabe der Auslandschweizerinnen und -schweizer und die politische Mitgestaltung der Schweiz gefördert und vor allem auch vereinfacht werden. Dies geschieht einerseits mit der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe und andererseits auch dadurch, dass mit dem Eintrag ins Auslandschweizer-Register automatisch der Eintrag ins Register der Stimmgemeinde verbunden ist. Zur Frage, ob die Eintragung ins Auslandschweizer-Register nur ein Anspruch – also eine liberale Lösung – oder aber eine Immatrikulationspflicht sein soll, wird die SP-Fraktion jedoch nicht einheitlich stimmen.
Wir sehen im Auslandschweizerrat als Vertreter aller Auslandschweizer-Organisationen eine wichtige Plattform, die diese Organisationen stärkt und auch als Ansprechpartner für die Schweiz präsent ist. Die SP-Fraktion erwartet aber, dass er echt schweizerisch, sprich demokratisch organisiert ist und auch die Wahl in dieses Gremium demokratisch erfolgt. Demokratie gehört zum schweizerischen Selbstverständnis, hier und auch in der politischen Arbeit in einem Auslandschweizerrat. Dazu gehört auch die Vermittlung von politischer Bildung und von schweizerischer Bildung überhaupt, um die Idee der Schweizer Demokratie auch jenen jungen Leuten nahezubringen, die als Nichtschweizerin oder Nichtschweizer die Schweizerschulen besuchen.
Heute aber werden wir bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b dem Antrag Wasserfallen zustimmen, weil einiges gegen eine Integration der Schweizerschulen in dieses Gesetz spricht:
1. Wir haben Lust, in dieser Sommersession die Revision des Gesetzes über die Schweizerschulen im Ausland zu verabschieden. Es ist jetzt umsetzungsbereit. Eine Integration in diese Vorlage verzögert alles nur, und eine erneute Änderung macht in dieser Situation wirklich keinen Sinn.
2. Das Auslandschweizergesetz ist ein Rahmengesetz mit einem weiten Anwendungsbereich. Das Gesetz über die Schweizerschulen im Ausland hingegen ist ein Vollzugserlass mit sehr konkreten Ausführungsbestimmungen.
3. Das Auslandschweizergesetz regelt Rechte und Ansprüche von Individuen gegenüber dem Staat, das Gesetz über die Schweizerschulen aber regelt die Beziehung gegenüber Institutionen und hält die Kriterien für deren Subventionierung fest.
4. Das Auslandschweizergesetz regelt die Ansprüche von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Aber an den Schweizerschulen im Ausland sind auch viele Kinder eingeschrieben, die nicht Schweizer Kinder sind. Das Kriterium der Schweizer Nationalität lässt sich also auf diese Schulen gar nicht anwenden.
5. Bei den Schweizerschulen haben im Gegensatz zum Auslandschweizergesetz die Kantone eine herausragende Rolle. Jede Schule benötigt einen Patronatskanton, der die pädagogische Aufsicht hat und der bei der Anerkennung über obligatorische Ausbildungen und Auflagen angehört wird.
6. Die Integration verkompliziert die Umsetzung der beiden Erlasse.
Mit anderen Worten: Die SP-Fraktion lehnt die Integration der Auslandschweizerschulen in dieses Gesetz ab, so wie es auch die WBK tut und einstimmig empfohlen hat. Die SP-Fraktion ist also für Eintreten und wird insgesamt diesem Gesetz zustimmen.

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