Parlamentarische Initiative Bortoluzzi Toni. Streichung von Artikel 51 KVG

  • 03. Juni 2014
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Heim Bea (S, SO), für die Kommission: Sie haben es gehört, die parlamentarische Initiative Bortoluzzi verlangt die Streichung von Artikel 51 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, den Artikel zum Thema Globalbudget für Spitäler und Heime. Dieser sieht vor, dass die Kantone als finanzielles Steuerungsinstrument einen Gesamtbetrag für die Finanzierung der Spitäler oder der Pflegeheime festsetzen können. Die Kostenaufteilung nach Artikel 49a, wonach die Kantone einen Kostenanteil von 55 Prozent zu tragen haben, bleibt vorbehalten. Der Initiant beurteilt den Artikel unter dem Regime der neuen Spitalfinanzierung als sinn- und systemwidrig und wettbewerbsverzerrend und möchte ihn deshalb aufheben.
Nun, wir haben einen Bundesgerichtsentscheid, ein Urteil vom 10. Juli 2012, und dieses kommt zum Schluss, dass die Kantone nach wie vor ein Globalbudget für die Spitäler vorsehen können, nicht zuletzt deshalb, weil der Gesetzgeber, weil also wir den Artikel anlässlich der KVG-Revision diskutiert und dann bewusst im Gesetz belassen haben. Die Kommission hörte eine Vertretung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren an, und diese sind sich nicht in allem einig, aber hier sind sich einig: Die Kantone sollen weiterhin die Möglichkeit haben, aus finanzpolitischen Überlegungen eine Regelung gemäss Artikel 51 KVG zu beschliessen. Sie müsse so ausgestaltet sein, dass sie die freie Spitalwahl nicht einschränke. Derzeit wenden die Kantone Genf, Tessin und Waadt Globalbudgets an. Sie sind unterschiedlich ausgestaltet, funktionieren aber wie folgt: Die Budgets werden aufgrund der prognostizierten Leistungsmengen festgelegt; überschreitet ein Spital im Laufe eines Jahres diese Menge, erhält es nur die Grenzkosten der zusätzlich erbrachten Leistungen vergütet. Es wurde ein Beispiel mit 40 Prozent gemacht. Das Spital hat daher keinen Anreiz, eine Mengenausweitung zu betreiben.
Also führt das Globalbudget – anders als Kollege Toni Bortoluzzi meint – nicht zu einer Mengenausweitung, und es werden damit keine unrentablen Leistungen finanziert. Ganz im Gegenteil: Es ist ein Mittel gegen Unwirtschaftlichkeit und Mengenausweitung. Unterschreitet das Spital die geplante Leistungsmenge, werden ebenfalls nur die Grenzkosten abgezogen.
Mit der Deckung der Grenzkosten kann das Spital seine Leistungen dem konkreten Bedarf anpassen. Kein Patient muss deshalb in ein anderes Spital oder gar in einen anderen Kanton ausweichen. Sowohl der Kanton Tessin wie der Kanton Waadt scheinen damit gute Erfahrungen zu machen und können auch Kosteneinsparungen vorweisen.
Die Mehrheit der Kommission kam deshalb zum Schluss, es gebe keinen stichhaltigen Grund, den Kantonen die Möglichkeit zu entziehen, einen Gesamtbetrag für die Finanzierung der Spitäler oder Pflegeheime festzusetzen.
Die Minderheit der Kommission hingegen hält die Anwendung von Globalbudgets für nicht mit den Zielen der Spitalfinanzierung vereinbar. Es gehe darum, den Wettbewerb unter den Spitälern zu fördern, und so könne man das nicht tun.
Die Mehrheit der Kommission will aber den Kantonen die Steuerungsmöglichkeit belassen, Globalbudgets anzuwenden oder nicht. Sie ist erstens der Meinung, dass sich Globalbudgets durchaus mit der neuen Spitalfinanzierung in Einklang bringen lassen, auch mit der dual-fixen Finanzierung mit 55 Prozent durch die Kantone und 45 Prozent durch die Versicherer. Sie ist zweitens der Meinung, dass die Globalbudgets in keinem Widerspruch zur freien Spitalwahl stehen. Drittens ist sie der Meinung, dass die angestrebte landesweite Vergleichbarkeit von Spitälern gewährleistet sei, denn es würden die Kosten und nicht die Arten der Finanzierung miteinander verglichen. Viertens ist sie schliesslich der Meinung, dass sich gewisse Spitäler spezialisieren können; auch das ist unter dem Regime der Globalbudgets möglich.
In den kommenden Jahren, so die Mehrheit der Kommission, werde es sich dann ja zeigen, wie sich die finanziellen Steuerungsinstrumente auf die Kostenentwicklung auswirken. Deshalb hat die Kommission zu diesem Thema auch ein Kommissionspostulat verabschiedet.
Hier geht es nun aber um die parlamentarische Initiative Bortoluzzi. Ihre SGK beantragt dem Rat mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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