Heilmittelgesetz. Änderung

  • 09. Mai 2014
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Ich spreche zuerst zu den Anträgen, wie Sie sie auf der Fahne vorfinden – ich spreche also zu den Artikeln 9, 11b, 12a und 27 -, und danach zu den Anträgen, die wir auf den Tischen haben.
Zum Antrag der Minderheit Moret zu Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f: Hier geht es um einen Appenzeller Artikel – nicht nur, aber vor allem. Es geht um die Appenzeller Heilmittel; sie brauchen keine Zulassung von Swissmedic, sie sind im Kanton registriert und werden dort seit Jahrzehnten eingesetzt. Es sind Arzneimittel der Komplementärmedizin; sie wirken gut, sie unterstehen der Aufsicht des Kantons, und es gibt keine Sicherheitsprobleme. Warum also diesen traditionellen Erfahrungsschatz ohne Not gefährden? Wir lehnen den Antrag der Minderheit Moret deshalb ab, weil die Verschiebung in die Übergangsbestimmungen ein falsches Signal sendet, nämlich das Signal: Die Politik möchte diese Mittel lieber nicht mehr auf dem Markt haben, lasst sie also nur noch befristet zu. Das ist nicht im Sinne der Diskussion in der Kommission. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Moret abzulehnen.
Zum Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zu Artikel 11b Absatz 2bis: Dort ist der Antrag der Kommissionsmehrheit unseres Erachtens gut gemeint, aber nicht zielführend. Natürlich braucht es mehr Forschung im Bereich seltener Krankheiten. Ganz offensichtlich braucht es gezielte Anreize, um die Forschung in diesen Bereichen anzukurbeln. Es braucht einen verlängerten Unterlagenschutz, wenn die Neuerungen einen bedeutenden klinischen Nutzen darstellen. Mit ihrem Antrag will die Kommissionsmehrheit aber nur den Aufwand für die klinischen Prüfungen honorieren. Das scheint uns nicht zielführend zu sein. Für die Patientinnen und Patienten ist einfach das Resultat, das Ergebnis wichtig: Bringt das Arzneimittel im Vergleich mit anderen Mitteln wirklich einen Nutzen oder nicht? Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti auf Streichung des Absatzes 2bis zu folgen.
Bei Artikel 11b Absatz 4 und Artikel 12a bitte ich Sie, den Anträgen der Minderheit Carobbio Guscetti zu folgen. Arzneimittel für seltene Krankheiten sind selten – noch seltener sind Medikamente auf der Basis eines pädiatrischen Prüfkonzepts. Beidem trägt der Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti Rechnung, und zwar mit der Differenzierung der Dauer des Unterlagenschutzes.
Zu Artikel 12a, Marktexklusivität: Wie gesagt, wir wollen Forschungsanreize, finden jedoch das Konzept des Unterlagenschutzes geeigneter als die Marktexklusivität. Die Marktexklusivität unterstützt einzig die Forschung eines einzelnen Marktteilnehmers, indem, für eine Indikation, die Zulassung für alle anderen Marktteilnehmer während zehn Jahren ausgeschlossen wird. Zudem, das sehen wir vor allem in den USA, führt die Marktexklusivität zu ungerechtfertigten Preissteigerungen, weil es offenbar interessant ist, die Indikationen zu fragmentieren, sich so Monopole zu verschaffen und damit zu höheren Preisen zu kommen. Wir bitten Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti zu unterstützen.
In Artikel 27 geht es um den Versandhandel. Wir lehnen die Minderheitsanträge de Courten ab. Der Versandhandel ist landesweit möglich, deshalb ist es richtig, dass das Institut die Bewilligung erteilt, nicht mehr der einzelne Kanton.
Zum Einzelantrag Fässler Daniel: Wir verwehren uns diesem Antrag nicht.
Bei Artikel 26, der Rezeptpflicht für jedes abgegebene Medikament, tendieren wir nach wie vor zum Entwurf des Bundesrates und zum Antrag der Mehrheit. Aus Patientensicht ist das obligatorische Rezept ein wichtiges Instrument: für die Wahlfreiheit, die Selbstverantwortung und um Kosten zu sparen. Ich erinnere Sie daran, dass im Umfang von 500 Millionen Franken Medikamente im Abfallkübel landen. Mit dem Vorschlag von Bundesrat und Mehrheit kann man diesem Unding entgegenwirken. Und es ist für uns ganz klar, dass es hier um rezeptpflichtige Medikamente geht.
Wir haben natürlich auch den Einzelantrag Humbel. Man kann ihn prüfen, er ist prüfenswert. Aber wir tendieren zum Antrag der Mehrheit und zum Entwurf des Bundesrates und unterstützen den Einzelantrag Gilli.

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