Votum vom 13. März 2014: „Sie wissen alle, dass die Schweiz schon verschiedentlich Gegenstand internationaler, aber auch innerpolitischer Kritik war, weil es eben mit dem Politsponsoring hinsichtlich dessen steuerlicher Behandlung, aber auch hinsichtlich der Transparenz nicht zum Besten steht. Dabei sind Transparenz und Rechtsgleichheit ja die Grundlage der Demokratie. Das sollte nach unserer Meinung auch im Steuerrecht so berücksichtigt werden. Sie haben es von der Initiantin gehört: Heute können Unternehmen steuerlich in Abzug bringen, was im Interesse des Unternehmens ist. Darüber hinaus können sie ihr Politsponsoring, ihre Beiträge an Parteien, steuerlich in Abzug bringen, wenn diese dem Interesse des Unternehmens dienen. Man kann sagen: Steuerlich gesehen, wird hier doppelt gemoppelt, aber nicht rechtsgleich geregelt. Darauf richtet aber diese parlamentarische Initiative den Fokus: auf die Rechtsgleichheit und deren Einhaltung.
Heute unterliegt die Zulassung des geschäftsmässig begründeten Aufwands im Veranlagungsverfahren dem Ermessen der Steuerbehörde. Dieses Ermessen bezüglich der Beiträge an politische Parteien ist gross. Wir haben zwar einen Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich, aber wir haben keine Kenntnisse über die Höhe des Politsponsorings und über die Kriterien, nach denen die Kantone ihre Steuerpraxis ausrichten. Das stellt eben die Rechtsgleichheit infrage. Darum sind wir der Meinung, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Bedingungen für den steuerlichen Abzug von Spenden von Unternehmen an politische Parteien sind zu regeln. Rechtsungleichheit und Intransparenz schaden der Glaubwürdigkeit der Politik.
Darum bitte ich Sie im Namen der gesamten SP-Fraktion, dieser parlamentarischen Initiative im Interesse der Transparenz und der Rechtsgleichheit Folge zu geben.“