Parlamentarische Initiative Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Einführung eines Finanzreferendums

  • 05. Dezember 2013
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Initiative der SVP (www.parlament.ch) >>

Heim Bea (S, SO), für die Kommission: Sie haben es von meiner Vorrednerin gehört, die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative zur Einführung eines Finanzreferendums keine Folge zu geben, und dies aus folgenden Gründen: Aufgrund einer früheren parlamentarischen Initiative hat die SPK schon vor sechs Jahren eine Vorlage zur Einführung eines Finanzreferendums ausgearbeitet, in Vernehmlassung gegeben und erlebt, dass sich eine Mehrzahl der Parteien und Dachverbände gegen dieses Instrument ausgesprochen haben.
Die Argumente von damals haben aus Sicht der Kommissionsmehrheit auch heute noch ihre Gültigkeit. Zunächst einmal geht es um die Gefahr der Blockierung der politischen Prozesse, welche die Einführung eines weiteren Instrumentes mit Bremswirkung mit sich bringen würde. Es hätte zur Folge, dass gesetzlich beschlossene Aufgaben schliesslich doch nicht erfüllt werden könnten. Zudem ist der bundespolitische Entscheidungsprozess jeweils so ausgestaltet, dass bei der Gesetzgebung auch die finanzpolitischen Weichen gestellt werden. Oft wird nämlich nicht nur entschieden, ob der Bund eine Aufgabe übernehmen soll, sondern auch, in welchem Umfang er sich für die Erfüllung dieser Aufgabe finanziell engagieren soll. Die Mehrheit der SPK beurteilt ein Referendum für Kreditbeschlüsse zusätzlich zum Gesetzesreferendum zudem als eine Übersteuerung der politischen Entscheidungsprozesse. Weiter zeigt die Bundesgerichtspraxis zum Finanzreferendum in den Kantonen, dass nicht immer eindeutig bestimmt werden kann, ob ein bestimmter Finanzbeschluss dem Referendum unterstellt werden muss oder nicht. Beim Fehlen der Verfassungsgerichtsbarkeit auf nationaler Ebene würde sich die Bundesversammlung also rasch dem Vorwurf aussetzen, sie entziehe Beschlüsse mit einer gewissen Willkürlichkeit dem Referendum. Das Instrument könnte nur dann funktionieren, wenn wir die Verfassungsgerichtsbarkeit einführen würden.
Die Kommissionsminderheit hingegen sieht in der Einführung des Finanzreferendums die demokratiepolitische Logik, wonach alle wichtigen Entscheidungen dem Volk zugänglich gemacht werden sollen.
Nicht alle Ausgaben seien in ihrer Höhe gesetzlich vorbestimmt, so die Initiantinnen und Initianten. Die Bundesversammlung verfüge zum Teil über bedeutenden Handlungsspielraum und tätige Ausgaben von beachtlicher Höhe. Hier bestehe im direktdemokratischen Instrumentarium eine Lücke. Die vom Bundesgericht entwickelte Praxis könne jedoch auch auf Bundesebene angewendet werden.
Die deutliche Mehrheit der SPK hingegen ist der Meinung, dass Volksrechte einen Wert an sich darstellen und nicht mit dem Zweck eingeführt werden sollten, eine Disziplinierung der Ausgabenpolitik zu erreichen. Immerhin kennt der Bund zur Steuerung der Ausgaben das Instrument der Ausgaben- und Schuldenbremse, hierfür braucht es nach Meinung der Kommission nicht auch noch das Finanzreferendum.
Die SPK beantragt Ihnen darum mit 13 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Als Sprecherin der Kommission – in Vertretung von Andreas Gross, der im Ausland weilt – bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Schwander Pirmin (V, SZ): Frau Kollegin Heim, die Kantone machen sehr positive Erfahrungen mit dem Finanzreferendum. Eine Mehrheit der Kantone hat sich für das Finanzreferendum auf Bundesstufe ausgesprochen. Wieso ist die Kommission nicht auf diese Argumente der Kantone und der Finanzdirektoren eingegangen?

Heim Bea (S, SO), für die Kommission: Die Kommission ist sehr wohl auf diese Argumente eingegangen. Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass die Dachverbände und Parteien das mehrheitlich abgelehnt haben, und zwar aus dem Grund, dass wir auf Bundesebene keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben. Wir haben nicht das Korrektiv über das Bundesverwaltungsgericht. Da müssen Sie die Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene einführen, und dann könnte man sich das wieder überlegen. Ich weiss nicht, ob Sie das wollen. Das ist die Argumentation der Staatspolitischen Kommission.

 

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