Aufsicht über die soziale Krankenversicherung. Bundesgesetz

  • 05. Dezember 2013
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Heim Bea (S, SO): Ich höre in diesem Saal keine Zweifel daran, dass es eine Stärkung der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung braucht, und die SP-Fraktion ist der Meinung: Es braucht sie ohne weitere Verzögerung. Das belegen die Geschichte der zu viel bezahlten Prämien, die Geschichte der EGK, die des Missmanagements der Assura und einiges mehr.
Irritierend ist aus unserer Sicht der Widerstand seitens der Krankenkassen. Zuerst stemmt sich die Santésuisse dagegen; dann ist sie wieder dafür, aber nur, wenn das Ganze irgendwie im Krankenversicherungsgesetz eingebaut wird. Wir fragen uns: Was soll dieses Taktieren, dieses Auf-Zeit-spielen? Gerade die Versicherungen müssten doch an einer griffigen Aufsicht und an klaren Regelungen für alle Versicherungen interessiert sein. Denn sie stehen im Wettbewerb um die besten Dienstleistungen, und der Wettbewerb kann nur auf der Basis gleich langer Spiesse funktionieren. Und ganz wichtig: Die Versicherungen sind auf das Vertrauen der Versicherten angewiesen. Dieses ist ramponiert, das haben die Versicherungen, hat aber auch die Politik zu verantworten. Es geht nicht an, dass die Aufsicht in der gewinnorientierten Zusatzversicherung heute wirksamere Instrumente hat als das BAG bei der sozialen Krankenversicherung. Bei den Privatversicherungen haben wir ein Aufsichtsgesetz, das der Finma griffige Kompetenzen gibt. Da ist es doch klar, dass im Sozialversicherungsbereich eine mindestens ebenso saubere Basis für eine wirksame Aufsicht geschaffen werden muss.
Die Versicherten haben ein Anrecht darauf, dass für ihre Prämien ein Optimum an Versicherungsschutz und ein Optimum an Kosteneffizienz in der Verwaltung der Prämien – diese sind für viele kaum verkraftbar – gewährleistet ist. Die Verwaltung hat uns alle in der Diskussion auf die Risiken, auf die Gefahr hingewiesen, dass aus dem System der sozialen Krankenversicherung Geld abgezogen werden könnte, dass Geld über gruppeninterne Transaktionen abfliessen könnte. Sie zeigte uns, dass die jetzige Aufsicht einfach zu wenig Instrumente hat, um solches zu verhindern. Selbst die Präsidentin der ständerätlichen Kommission, sie sitzt hier in unserem Saal, Christine Egerszegi, hegt in ihrer neusten Interpellation Befürchtungen, dass Vermögenswerte der Grundversicherung zweckentfremdet werden könnten. Das darf einfach nicht sein. Wir meinen, die Politik muss handeln.
Die Vorlage hat in der Vernehmlassung breite Zustimmung gefunden. Die GDK unterstützt das Gesetz einstimmig und bezeichnet es als wichtigen Baustein zur Verbesserung der Situation. Es gibt keine einleuchtenden Argumente, die für Nichteintreten sprechen. Ich frage mich, ob die Versicherungsseite etwa die Transparenz fürchtet; das würde nicht unbedingt für sie sprechen. Es gibt auch keine Argumente, die für eine Rückweisung und eine Verschiebung ins KVG sprechen, ausser man möchte das Geschäft auf die lange Bank schieben.
Die seit über zehn Jahren herrschende Situation mit zu hohen bezahlten Prämien birgt politischen Zündstoff, das möchte ich Ihnen wirklich in Erinnerung rufen. Es muss jetzt eine Lösung auf den Tisch, und zwar eine kohärente: eine Lösung für die Vergangenheit, aber auch eine Lösung für die Zukunft mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz. Wir können die Probleme der Vergangenheit nicht glaubwürdig lösen, wenn wir nicht gleichzeitig sicherstellen, dass sich solche üblen Geschichten nicht wiederholen. Wir haben ein Versicherungsaufsichtsgesetz im Zusatzversicherungsbereich; da ist es doch nur logisch, dass wir auch ein Aufsichtsgesetz für den Grundversicherungsbereich schaffen. So wird die Aufsicht gebündelt geregelt, übersichtlich und mit einem gut lesbaren Gesetz. Damit zeigen wir, dass der Politik eine griffige und funktionierende Aufsicht wichtig ist, und wir stärken damit das Vertrauen der Versicherten, auch ihr Vertrauen in das heutige System.
Wenn der Vorwurf erhoben wird, es komme zu einer Überreglementierung, muss ich einfach sagen: Was zu regeln ist, ist zu regeln – ob nun im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz oder im Krankenversicherungsgesetz -, das hat mit Überreglementierung rein gar nichts zu tun. Je länger die Politik auf Verzögerung und Taktik macht, umso mehr wächst der Unmut in der Bevölkerung und das Misstrauen gegenüber den Krankenkassen und dem System mit den vielen Versicherungen. Deshalb rate ich Ihnen: Sagen Sie ja und handeln Sie.
Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den Nichteintretensantrag der Minderheit Frehner abzulehnen, auf das Geschäft einzutreten und auch den Rückweisungsantrag der Mehrheit abzulehnen.

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