WS13: Lebensmittelgesetz. Revision

  • 26. November 2013
  • Voten
  • 0 Kommentare

Heim Bea (S, SO): Sie haben es gehört, die Erweiterung von Artikel 20 soll es dem Bundesrat ermöglichen, das Inverkehrbringen von Kosmetika einzuschränken oder zu verbieten, wenn diese mit Tierversuchen getestet wurden. Was bringt die neue Bestimmung? Sie würde eine Lücke in unserem Recht schliessen und uns auf dasselbe Niveau wie die EU bringen. Die EU geht konsequent gegen Tierversuche für Kosmetika vor, und wenn wir das nicht tun, dann fehlen eben in der Schweiz entsprechende Bestimmungen. Was heisst das? Im schlimmsten Fall könnte die Schweiz zu einem Schlupfloch für aussereuropäische Firmen hinsichtlich der Substanzenprüfung an Tieren werden. Das wollen wir doch sicher nicht haben. Die Erweiterung von Artikel 20 ist eine Voraussetzung dafür, dass die angelaufenen Diskussionen über ein Agreement mit der EU im Bereich der Kosmetika erfolgreich abgeschlossen werden können. Dieses Agreement ermöglicht es uns, am EU-System teilzuhaben. Was heisst das? Dies ermöglicht der Schweiz den erleichterten Warenverkehr und bringt auch für die Konsumentinnen und Konsumenten einen gewissen Schutz und Informationen. Hätte die Schweizer Industrie Nachteile? Nein, sie hätte keine, denn sie verzichtet seit Jahren freiwillig auf solche Produkte. Im Jahr 2010 gab es eine Ausnahme; aber die Betroffenen haben nicht mehr um Bewilligungen für Tierversuche in diesem Bereich nachgesucht.
Ich habe nachgeschaut, was die Präsidentin der SGK-SR gesagt hat. Lassen Sie mich hier Christine Egerszegi zitieren. Sie hat gesagt: „Mit diesem neuen Absatz 3 in Artikel 20 kann der Bundesrat das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, deren Zusammensetzung oder Bestandteile mit Tierversuchen getestet wurden, einschränken oder gar verbieten. In der Schweiz verzichtet die Kosmetikindustrie schon seit Jahren auf Tierversuche, und die EU hat bereits vor Jahren gar ein vollständiges Verbot erlassen. Mit diesem neuen Absatz 3 käme eine Annäherung zustande.“ (AB 2013 S 760) Das hat den Ständerat so überzeugt, dass er einstimmig zugestimmt hat, und ich hoffe, dass wir das auch im Nationalrat erreichen.
Ich bitte Sie also im Namen der SP-Fraktion, den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

Heim Bea (S, SO): Unsere Gastrobetriebe arbeiten gut; das gehört zum Berufsstolz jeder Köchin und jedes Kochs. Sie arbeiten hygienisch tadellos. Aber natürlich gibt es auch hier, wie in jedem Beruf, schwarze Schafe. Sie sind in der Minderheit, aber es gibt sie. Darum braucht es die Lebensmittelkontrolle, damit in allen Betrieben die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist. Das wollen Sie doch auch! Dazu dient die Konformitätsbestätigung, zum Nachweis für uns Konsumentinnen und Konsumenten: Hier essen Sie nicht nur gut, sondern Sie essen auch sicher, denn dieser Betrieb arbeitet hygienisch nachweislich einwandfrei. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit – eine Selbstverständlichkeit, die jeder auch gerne ausweist, aus Berufsstolz, um sich klar und deutlich von den schwarzen Schafen abzuheben, die in der Boulevardpresse jeweils für negative Schlagzeilen sorgen. Qualität ist schliesslich die Grundlage für jeden Geschäftserfolg. Genau das besagt die Konformitätsbescheinigung. Sie besagt in Sachen Hygiene: amtlich geprüft, hervorragend! Es ist also eine amtliche Qualitätsauszeichnung, und erst noch kostenlos. Wer wollte dieses tolle Marketinginstrument nicht? Und dann ist es für die Betriebe eine Bescheinigung ohne jegliche Kosten.
Das alles ist aber nur möglich, wenn Sie, wenn wir als Rat an unserem Konzept festhalten. Und so schlägt es ja auch die Mehrheit der SGK vor.
Nein, wir brauchen keinen Prangerartikel; ich bin auch dieser Meinung. Doch dieser Artikel ist denn auch kein Prangerartikel, er ist vielmehr das Instrument, sich eben positiv darstellen zu können – ein tolles Marketing-Instrument.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, die Streichungsvorschläge des Ständerates abzulehnen, den Antrag der Minderheit de Courten abzulehnen und der Mehrheit der SGK Ihres Rates zu folgen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert