HS13: Parlamentarische Initiative Germann Hannes. Anpassung des Registerharmonisierungsgesetzes

  • 11. September 2013
  • Voten
  • 0 Kommentare

Heim Bea (S, SO), für die Kommission: Die parlamentarische Initiative Germann fordert den automatischen Austausch von Einwohnerdaten zwischen Post und Gemeinden sowie Gemeinden und Post. Die Initiative sei ein Anliegen der Gemeinden, sagte Ständerat Germann. Er ist Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes. Allerdings gibt es auch Gemeinden, die einen solchen automatischen Austausch nicht begrüssen. Diese Gemeinden befürchten Mehraufwand, Mehrkosten, teure Softwareanpassungen und Probleme – vor allem beim Datenschutz. Fakt ist, dass die Post nach dem Gesetz heute schon den für die Führung der Einwohnerregister zuständigen Amtsstellen der Gemeinden die Zustelladressen der Einwohnerinnen und Einwohner mitteilen kann und auch mitzuteilen hat. Dies allerdings auf Anfrage der Gemeinden, z. B. für Personen, die an einer Adresse Post empfangen, sich aber aus irgendwelchen Gründen nicht in der entsprechenden Gemeinde angemeldet haben. Die Post verfügt tatsächlich über gute Adressdaten und kann im Einzelfall für die Daten der Gemeinden gute Dienste leisten.
Die parlamentarische Initiative will nun den Datenaustausch zwischen Gemeinden und Post erweitern und automatisieren. Da ist die Staatspolitische Kommission skeptisch. Die SPK-SR hat der parlamentarischen Initiative Germann am 2. April 2013 einstimmig Folge gegeben. Die SPK-NR entschied hingegen am 15. Mai 2013 einstimmig bei vier Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Warum?
1. Die SPK-NR bezweifelt Nutzen und Zweckmässigkeit eines solchen automatisierten Datenaustausches. Dies, weil in der Schweiz keine Pflicht besteht, sich die Post am Wohnsitz zustellen zu lassen. Die Zustell- und die Wohnadressen in den Datenbanken sind nicht zwingend kongruent. Im Ständerat kam auch das Argument des Steuerwohnsitzes, nicht aber in der SPK-NR, denn es ist der Lebensmittelpunkt, d. h. der Wohnsitz, der massgebend ist für den Steuerwohnsitz und nicht die Postadresse.
2. Die SPK-NR sieht grosse Risiken beim Datenschutz, denn für den Abgleich der Adressbestände braucht es einen Identifikator. Der einzig heute zur Verfügung stehende Identifikator wäre die AHV-Nummer.
Der Datenschützer warnte vor deren Nutzung, denn damit würde die AHV-Nummer ihren anonymen Charakter verlieren und zur allgemein verbreiteten Personenidentifikationsnummer werden, und gerade das wollte die Politik ja nicht.
3. Der Datenschützer weist weiter darauf hin, dass mit dem gegenseitigen Datenaustausch ein schweizweites zentrales Einwohnerregister entstehen würde, verwaltet durch die Post. Auf dieses Register hätte dann aber nicht nur die Post Zugriff, sondern alle Postdienstleistungs-Anbieter mit Hauszustellung. Es entstünde also auch ein schweizerisches Einwohnerregister bei den privaten Postdienstleistungs-Anbietern.
4. Die Post ist ein grosser Player im Business mit dem Adressenverkauf. Darum sagt der Datenschützer, dass mit dem automatisierten Datenaustausch der gewinnorientierte Adressenhandel über die Post und neu dann auch über die privaten Postdienstleistungs-Anbieter eine gewaltige Dynamik erhalten könnte.
Es stellen sich also viele offene Fragen, eigentlich noch mehr, als ich Ihnen jetzt präsentiert habe.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ist, wie gesagt, skeptisch. Sie will sich dem Anliegen von Herrn Ständerat Germann aber nicht einfach verschliessen, sondern sie möchte angesichts der vielen Einwände, dass vertiefte Abklärungen getroffen werden. Sie hat deshalb den Bundesrat mit einem Kommissionspostulat beauftragt zu prüfen, ob die rechtlichen Grundlagen für einen entsprechenden erweiterten Adressenaustausch zwischen öffentlichen Dateninhabern und den für die Führung der Einwohnerregister zuständigen Amtsstellen geschaffen werden sollen. Insbesondere soll der Bundesrat Transparenz schaffen über Kosten und Nutzen, Risiken und Grenzen des Handels, über das Risiko juristischer Beschwerden und Klagen von Privatpersonen. Der Bundesrat zeigt sich bereit, diese Fragen im Rahmen der Revision des Datenschutzgesetzes zu prüfen; ein Vorprojekt verspricht er auf Ende 2014.
In der Zwischenzeit befasste sich die ständerätliche Kommission erneut mit der parlamentarischen Initiative Germann und stellte ihrem Rat, in Kenntnis der positiven Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat, mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag, der Initiative dennoch Folge zu geben. Das Plenum des Ständerates folgte der Kommission und gab der Initiative mit 28 zu 4 Stimmen Folge. Somit musste wieder die SPK des Nationalrates ans Werk. Sie prüfte, ob sie der Initiative nun doch zustimmen könne oder ob sie dem Rat beantragen solle, keine Folge zu geben.
Ich kann Ihnen sagen: Eine deutliche Kommissionsmehrheit will keine Folge geben. Eine Minderheit allerdings beantragt, doch Folge zu geben; sie will den Prüfungsbericht des Bundesrates, der auf 2015 zu erwarten ist, nicht abwarten. Das dauere zu lange, ist ihre Meinung; eine gesetzgeberische Umsetzung durch den Bundesrat bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung würde weitere Jahre beanspruchen. Mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage durch das Parlament könne doch viel schneller eine bessere Qualität der Adressdaten von Post und Einwohnergemeinden erreicht werden.
Die Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission steht der parlamentarischen Initiative sehr skeptisch gegenüber. Gerade der Datenschutzbereich ist sehr heikel; das will genau geprüft sein. Zeitlich besteht zudem keine Dringlichkeit zu handeln. Schliesslich können ja die Gemeinden bei Bedarf per Anfrage die für sie notwendigen Informationen von der Post holen.
Von daher empfiehlt Ihnen die Staatspolitische Kommission mit 16 zu 7 Stimmen, also mit einem deutlichen Mehr, der parlamentarischen Initiative Germann keine Folge zu geben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert