Die Fragestunde dient der Behandlung aktueller Fragen. Während der Fragestunde erhalten Ratsmitglieder vor dem gesamten Rat mündlich Auskunft vom Bundesrat. Jeweils die zweite und die dritte Sessionswoche wird mit einer Fragestunde eröffnet, die höchstens 90 Minuten dauert. Eine Fragestunde kennt nur der Nationalrat.
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