WS12: Fragestunde BR „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“

  • 16. Dezember 2012
  • Fragestunde Bundesrat
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WS12: Fragestunde BR „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“

Eingereichter Text

  • Anerkennt der Bundesrat die Notwendigkeit, dass auch die Schweiz die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterzeichnen sollte?
  • Wann könnte dies frühestens der Fall sein?
  • Was hat den Bundesrat bisher daran gehindert, die Konvention zu unterzeichnen?
  • Welche Fortschritte können aufgrund der Unterzeichnung erwartet werden?

Antwort des Bundesrates

Sommaruga Simonetta, Bundesrätin: Die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist weltweit das erste bindende Instrument, das Frauen umfassend vor jeglicher Form von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, schützt. Die Konvention wurde bislang von 24 Staaten unterzeichnet und von einem Staat, nämlich der Türkei, ratifiziert.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Konvention voll und ganz, und die Schweiz vermag den Anforderungen des Übereinkommens schon heute weitgehend zu entsprechen. Bei der Konvention handelt es sich um ein umfangreiches und komplexes Vertragswerk. Dieses enthält eine Vielzahl von teils sehr interpretationsbedürftigen Vorgaben sowohl im präventiven wie auch im rechtlichen Bereich. Die Auswirkungen – auch auf die Kantone – und die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben bedürfen einer vertieften Prüfung. So muss zum Beispiel abgeklärt werden, wie weit in Bezug auf die präventiven Massnahmen die Kantone durch die Konvention finanziell verpflichtet werden. Weiter wird in Artikel 37 der Konvention verlangt, dass sich eine Person, die vorsätzlich einen Erwachsenen oder ein Kind in ein anderes Land lockt, um ihn oder es zur Eheschliessung zu zwingen, strafbar macht. Das heisst, es ist noch zu prüfen, ob und wenn ja inwieweit der neue Artikel 181a StGB zur Zwangsheirat, der erst nächstes Jahr in Kraft gesetzt wird, erneut angepasst werden muss.
Nach Auffassung des Bundesrates soll mit einer Unterzeichnung nicht nur ein politisches Zeichen gesetzt, sondern auch die anschliessende Ratifikation und Umsetzung der Konvention ins Schweizer Recht an die Hand genommen werden. Das bedingt, dass sich bereits die Unterzeichnung auf eine vertiefte Analyse des diesbezüglichen Handlungsbedarfs stützen muss.
Der Bundesrat wird im Laufe des nächsten Jahres über das weitere Vorgehen entscheiden.

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