WS12: 6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket

  • 16. Dezember 2012
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Heim Bea (S, SO): Was haben wir in der Kommission über die Begriffe „Kinderrente“, „Kinderzusatzrente“, „Elterngeld“, „Kindergeld“ oder eben jetzt „Zulage für die Eltern“ diskutiert! Das Ringen der Politik um einen Begriff, der allen passt, zeigt mit Sicherheit eines auf: Es geht um einen höchst heiklen Punkt. Eine Kürzung der Renten auf Kosten der Kinder ist ein Tabu, und so muss es bleiben, auch wenn der Teil der Vorlage jetzt in die Kommission zurückgeht.
Lassen Sie mich hier als Fraktionssprecherin der SP in aller Öffentlichkeit aufzeigen, warum das ein Tabu ist: Weil das IV-Ersatzeinkommen von 60 Prozent des früheren Einkommens schlicht nicht genügt, wenn man Kinder hat; weil Eltern mit Behinderungen finanziell eine weit grössere Belastung tragen als Eltern ohne Beeinträchtigung. Es kann nicht das Ziel sein, die IV auf Kosten der Kantone und Gemeinden zu sanieren, und schon gar nicht auf Kosten der Kinder. Wir sind auf dem Sanierungsweg, Kinderrenten zu kürzen ist aber der falsche Weg. Ich sage Ihnen das in aller Öffentlichkeit. Genau jenen Kolumnisten, der in der NZZ vom 8. Dezember behauptet, die IV-Zulagen für Eltern seien äusserst grosszügig, möchte ich hier öffentlich fragen, ob er sich allen Ernstes vorstellen könnte, mit zwei Kindern von 2088 Franken im Monat zu leben. Das wäre nämlich die 10-prozentige Kürzung. Es ist darum gut, dass die Kommission hier noch einmal über die Bücher muss.
Zum Antrag, die Kinderrenten für Eltern im Ausland der Kaufkraft im jeweiligen Land anzupassen. Der Antrag war zu erwarten, aber was würde er bedeuten? Neuverhandlungen über die ganzen Abkommen mit EU und Efta und Neuverhandlungen über die 20 bestehenden Sozialabkommen mit anderen Ländern, wohl ohne dass neue Lösungen gefunden würden, denn die Antragsteller machen sich die Illusion, gerade mit Blick auf die EU- und Efta-Staaten, dass da etwas zu machen wäre, dabei gilt die Personenfreizügigkeit. Hier haben wir keinerlei Spielraum, wenn wir nicht unsere anderen Interessen bei anderen Abkommen – Freihandelsabkommen, Stromabkommen usw. – gefährden wollen.
Der Antragsteller übersieht zudem, dass Schweizerinnen und Schweizer, wie es Jean-François Steiert schon gesagt hat, mit IV im Ausland keine Ergänzungsleistungen bekommen. Die Frage ist auch, wie viele Eltern mit Handicap tatsächlich im Ausland leben. Ich bezweifle die Zahlen, die Herr de Courten hier präsentiert hat, denn Eltern wollen für ihre Kinder eine gute Ausbildung, und die guten Bildungschancen hier in der Schweiz sind vielen viel wert.
Der Antrag bringt also viel Aufwand, neue Schwierigkeiten und insgesamt eigentlich – gemessen an den doch sehr geringen Einsparungen, die zu erwarten sind – nur Nachteile.
Darum lehnt die Fraktion den Antrag ab und bittet Sie, dem Antrag des Ständerates und des Bundesrates zu folgen.

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