Heim Bea (S, SO), für die Kommission: Der Ständerat schlägt uns mit einer parlamentarischen Initiative Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes vor. Es sind grösstenteils kleine Änderungen, Schliessungen von Gesetzeslücken, einige Präzisierungen im Parlamentsgesetz. Aber es hat immerhin drei Änderungen von grösserer Tragweite.
Eine erste Änderung betrifft die parlamentarischen Initiativen und die Standesinitiativen. Da möchte der Ständerat, dass parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen nur noch in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfes für einen Erlass der Bundesversammlung eingereicht werden können, nicht mehr wie bisher in einer eher allgemeinen Form. Sie sollen in Zukunft bereits konkrete Umsetzungen der anvisierten Ziele aufzeigen. Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission lehnt diese Änderung ab. Sie sieht darin eine Einschränkung des Initiativrechtes der Ratsmitglieder und auch eine Einschränkung der Kantone.
Die zweite Änderung betrifft die ausserordentliche Session. Dieses Instrument soll wieder seinem ursprünglichen, verfassungsmässigen Zweck zugeführt werden, das heisst: Beide Räte versammeln sich zu einer ausserordentlichen Session, damit sie über einen in beiden Räten hängigen Beratungsgegenstand Beschluss fassen können. In der jüngeren Vergangenheit hat der Nationalrat – allerdings ohne Absprache mit dem Ständerat – damit begonnen, ausserordentliche Sessionen durchzuführen, in welchen nur im Nationalrat hängige Geschäfte traktandiert wurden. Trotzdem muss aber nach Bundesverfassung der Ständerat jeweils ebenfalls zu einer ausserordentlichen Session zusammentreten. Dabei ist es schon zu eigenartigen Situationen gekommen, beispielsweise dass der Ständerat die ausserordentliche Session eröffnet hat, sie dann aber mangels Geschäften auch gleich wieder schliessen musste. Das ist eine unbefriedigende Situation, die auch in der Öffentlichkeit kaum auf Verständnis stösst.
Darum schlägt der Ständerat eine Präzisierung vor: Es seien mit dem Begehren um Einberufung einer ausserordentlichen Session Geschäfte zu bezeichnen, die in beiden Räten hängig sind. Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates stimmt diesem Vorschlag des Ständerates zu Artikel 2 des Parlamentsgesetzes zu.
Allerdings zeigt sich im Nationalrat immer wieder das Bedürfnis, Aktuelles diskutieren zu können. Darum schlägt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates eine geeignetere Möglichkeit, eine Neuerung, vor, nämlich die Einführung einer nur für den Nationalrat gedachten Form von Debatte, die sogenannte aktuelle Debatte. So bleibt die ausserordentliche Session in Zukunft, wie es die Bundesverfassung vorgibt, für Debatten zu Geschäften, die in beiden Räten hängig sind, reserviert, während der Nationalrat mit dem neuen Instrument der aktuellen Debatte Aktuelles diskutieren kann. So sieht das Geschäftsreglement des Nationalrates in Artikel 30a neu die Regelung vor, dass eine qualifizierte Minderheit des Nationalrates von 75 Ratsmitgliedern eine aktuelle Debatte verlangen kann.
Warum das Quorum 75? Es geht darum, dass nicht eine einzige Fraktion allein eine aktuelle Debatte durchsetzen kann. Als Beratungsgegenstand kommen dringliche Interpellationen infrage und Vorstösse, die zum Zeitpunkt des Begehrens für eine aktuelle Debatte behandlungsreif sind. Das Büro kann die Liste der Geschäfte ergänzen.
Zum dritten Änderungsvorschlag: Dieser betrifft den Grundsatz der mündlichen Beratung. Dieser Grundsatz soll gesetzlich verankert werden. Der Ständerat schlägt dies vor und verfolgt damit zwei Ziele: Es geht ihm um die Stärkung des Parlamentes und seiner Instrumente. Er steht nämlich immer wieder vor dem Problem, dass ihm für die Behandlung der Vorstösse die argumentativen Überlegungen aus dem Nationalrat fehlen, wenn wir hier keine mündliche Debatte führen. Schriftliche Begründungen, so der Ständerat, seien für ihn kein Ersatz. Er möchte das mündliche Pro und Kontra kennen.
Ein weiterer Grund für das Festhalten des Ständerates an mündlichen Begründungen im Nationalrat liegt an der jüngsten Entwicklung in unserem Rat. Mit den sogenannt organisierten Debatten hat der Nationalrat begonnen, eine grosse Zahl von Vorstössen unter einem Thema zu behandeln. In der Regel wird dann eine allgemeine Diskussion geführt, und auf die einzelnen Vorstösse wird kaum eingegangen. Damit ist für den Ständerat nicht mehr nachvollziehbar, warum eine bestimmte Motion angenommen worden ist, obwohl sie bestritten war. Ihre Staatspolitische Kommission ist sich bewusst, dass mit der Wiedereinführung der mündlichen Begründungen eine geringere Zahl von Vorstössen behandelt werden kann. Sie teilt jedoch die Meinung des Ständerates, dass es sich lohnt, dies in Kauf zu nehmen.
Zur Arbeitsweise unserer Staatspolitischen Kommission: Wir haben die Vorschläge des Ständerates in einer Subkommission eingehend geprüft. Wir haben dabei das Präsidium der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, Ständerat Robert Cramer, zur Präsentation der Überlegungen seiner Kammer eingeladen. Zum Thema Standesinitiativen haben wir eine Anhörung mit Regierungsrätin Regine Aeppli, Mitglied des Leitenden Ausschusses der Konferenz der Kantonsregierungen, gemacht. Auch zur Stellungnahme eingeladen waren die Generalsekretärin der KdK, Sandra Maissen, und zwei Vertretungen der Parlamente des Kantons Tessin und des Kantons Basel-Stadt.
In die ganze Beratung wurden auch drei parlamentarische Initiativen einbezogen:
1. Die parlamentarische Initiative Graf-Litscher „Volksinitiativen rascher vors Volk“: Sie schlägt vor, dies aufgrund der Erfahrungen mit der Abzocker-Initiative, die heutige zweite Möglichkeit der Verlängerung der Behandlungsfrist einer Volksinitiative aufzuheben. Frau Graf-Litscher hat ihre Initiative dann aber zurückgezogen, weil ihr Anliegen mit der Aufhebung von Absatz 1bis in Artikel 105 erfüllt wird.
2. Die parlamentarische Initiative Reimann Lukas „Sicherstellung der Unabhängigkeit der GPK und der GPDel“: Auch diese parlamentarische Initiative ist schliesslich zurückgezogen worden.
3. Die zwei parlamentarischen Initiativen, die mehr Transparenz bei den Abstimmungen im Ständerat verlangen: Die parlamentarischen Initiativen Reimann Lukas und jene der SVP-Fraktion haben wir bereits in der Herbstsession behandelt.
Zur Struktur des Geschäftes: Mit der Vorlage 1 steht die Revision des Parlamentsgesetzes, mit der Vorlage 3 die entsprechenden Anpassungen im Geschäftsreglement des Nationalrates zur Diskussion. Die Vorlage II betrifft das Geschäftsreglement des Ständerates, ist hier also nicht zu behandeln.
Die Staatspolitische Kommission hatte zuhanden der Herbstsession der Vorlage zum Parlamentsgesetz sowie den Änderungen im Geschäftsreglement mit 21 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Es gibt aber noch die Minderheit Bäumle mit dem Antrag auf Rückweisung mit dem Auftrag zur Beratung und Würdigung der Anträge des Büros des Nationalrates. Darum liessen wir das Geschäft letzten Herbst von der Traktandenliste streichen und haben diese Aussprache noch durchgeführt. Sie ist in einigen Punkten gelungen, aber es bleiben noch Anträge des Büros zu debattieren; die Diskussion findet in Themenblöcken statt.
Die Staatspolitische Kommission schlägt Ihnen also Eintreten auf die Vorlage vor, dies mit 21 zu 1 Stimmen, das heisst: Zustimmung zum Geschäft.