WS12: Asylgesetz. Änderung

  • 03. Dezember 2012
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Heim Bea (S, SO): Gibt es zu wenige Plätze für die Administrativhaft, oder müsste man auch die Nutzung der Plätze in den Kantonen hinterfragen und auch kritisieren? Es stimmt wohl beides. Offenbar gibt es Kantone, die vor allem Sans-Papiers, die zum Teil schon über Jahre bei uns leben, in die Administrativhaft nehmen, statt Personen, die sich etwas zuschulden kommen liessen, die einen Strafregistereintrag haben. Offenbar gibt es Kantone, welche die Plätze statt für den Vollzug von Wegweisungsentscheiden für ineffiziente, langdauernde Durchsetzungshaften nutzen. Dabei bestätigen alle Migrationsämter, dass sich diese Art von Haft nicht bewährt. Vielmehr blockieren davon Betroffene oft monatelang die Plätze, die für kurze, vollzugssichernde Festhaltungen nötig wären. Egal, wie wir heute entscheiden: Bund und Kantone müssen sich auf eine Vereinheitlichung der Inhaftierungspraxis einigen.
Soll der Bund die Schaffung von Administrativhaftplätzen in den Kantonen wieder finanziell unterstützen? Der Bund bezahlt heute generell 35 Prozent an die Haftplätze. Die Kleine Kammer möchte im Interesse ihrer Kantone mehr Geld vom Bund. Die Frage ist einfach: Löst das die Probleme, oder schafft man damit nicht einfach auf lange Frist neue Probleme, die uns teuer zu stehen kommen? Die zweite Frage ist: 42 Millionen Franken Bundesgelder oder bis zu 120 Millionen bei einer bis zu hundertprozentigen Unterstützung, wie es der Ständerat beschlossen hat? Man muss sich bewusst sein: Der Bund kann sich ja an den Kosten beteiligen, und er tut es auch. Aber die Kompetenz zur Haftanordnung liegt bei den Kantonen. Daher kann aus Sicht der SP-Fraktion die Finanzierung nicht voll und nicht mehrheitlich beim Bund liegen.
Der Vollzug ist Kantonssache; so ist es vereinbart. Dann sind die Kantone auch in der Pflicht, die Infrastruktur bereitzustellen. Es ist wichtig, dass der Vollzug funktioniert, aber es muss möglich sein, die Kantone in Pflicht zu nehmen, ohne den geltenden Finanzierungsschlüssel zu ändern – gerade in einem Bereich, in dem die Aufgabenteilung gemeinsam klar definiert und abgemacht worden ist. Was gilt, ist umzusetzen, und sollte nicht von Fall zu Fall geändert werden können.
In diesem Sinn beantragt Ihnen die SP-Fraktion, am Beschluss des Nationalrates und damit an der generellen Regelung der 35-Prozent-Beteiligung des Bundes an der Schaffung von Haftplätzen festzuhalten.

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