Asylgesetz. Änderung

  • 14. Juni 2012
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Heim Bea (S, SO): Ich betone es gern noch einmal: Für die SP ist es wichtig, dass die Asylverfahren verkürzt werden, dass sie effizient sind. Sie müssen aber auch fair sein, und die Rechtsstaatlichkeit der Verfahren muss garantiert sein. Probleme, die es gibt, sind zu lösen und nicht mit Scheinlösungen weiter aufzuheizen.
Eine Scheinlösung wäre es, wenn das abgeschafft würde, was auf Begehren der KKJPD und der Kantone bei der letzten Revision eingeführt wurde: die Härtefallregelung. Sie ermöglicht es den Kantonen, einer Person, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhält und sich gut integriert hat, eine Aufenthaltsbewilligung zu geben. Sie können dies jedoch nur aufgrund einer vertieften Härtefallprüfung durch das Bundesamt für Migration und nur aufgrund bestimmter Kriterien tun, wie sie Herr Tschümperlin genannt hat. Zu diesen Kriterien gehört unter anderem, dass diese Person keinen Zweifel an der Respektierung unserer Rechtsordnung aufkommen lässt, dass der Aufenthalt und die Identität dieser Person den Behörden immer bekannt waren und dass eine Rückkehr die Person in ernsthafte Gefahren bringen könnte, also nicht verantwortbar ist.
Hier kann also weder von Missbrauch noch von einer riesigen Flut von Härtefällen die Rede sein. Im Asylbereich – Herr Tschümperlin hat es Ihnen gesagt -, waren es 2011 202 Härtefälle, 2010 waren es noch 286 gewesen. Mit anderen Worten: der Trend ist abnehmend. Wenn wir die Verfahren beschleunigen, wird die Zahl der Gesuche weiter abnehmen. Die Streichung der Härtefallregelung ist eine Realitätsverweigerung, ein Nicht-hinsehen-Wollen, dass hier Leute leben, die alles tun, um sich hier zu integrieren, weil sie eben auf unseren Schutz angewiesen sind, weil sie keine Chancen haben, je wieder zurückzukehren. Es geht um Personen, bei denen das Schicksal hart zugeschlagen hat, es geht eben um Härtefälle!
Die Härtefallregelung zu streichen bringt keinen Asylsuchenden weniger. Aber es bringt mehr nichtintegrierte Leute, die in einer prekären Situation bleiben, was gesamtgesellschaftlich sicher nicht gut ist. Insbesondere aber wäre es der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut zu behaupten, mit der Streichung könnten diese vorläufig aufgenommenen Personen in ihre Heimat zurückgeschickt werden.
Die Streichung der Härtefallregelung führt vielmehr zur Entwicklung von Parallelgesellschaften aus Personen, die weder in ihr Heimatland zurückkehren können, noch Rechte in der Schweiz haben. Die Fortsetzung solch problematischer Zustände ist für die Betroffenen – und denken Sie auch an deren Kinder! – schwierig, um nicht zu sagen unwürdig, und sie schafft für unsere Gesellschaft nichts anderes als weitere Problemherde. Wollen Sie das? Die Antragsteller von der Rechten vielleicht schon. Die SP aber will eine Politik, die Lösungen bringt, das heisst, sie will in vernünftiger Frist klare Verhältnisse schaffen, damit Leute, die sich hier integriert haben, arbeiten und ihr Leben mit gleichen Rechten und in Eigenverantwortung leben können.
Auch die Forderung von Kollegin Pantani nach einer weiteren Verlängerung der Aufenthaltsdauer als Bedingung für ein Härtefallgesuch dient zu nichts: Sie wird gefährdete Personen nicht zur Rückkehr bewegen können.
Wir empfehlen Ihnen deshalb: Lehnen Sie die Anträge der Minderheiten I (Blocher) und II (Pantani) ab!

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