Nasak 4

  • 12. März 2012
  • Fragestunde Bundesrat
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Eingereichter Text
Am 14. Juni 2007 erklärte sich der damalige Bundesrat Schmid „bereit, als Vorgabe für die Subventionierung von Sportanlagen ein Sicherheitskonzept mit lebensrettenden Defibrillatoren und geschultem Personal vorzuschreiben.“ 

Berücksichtigt das Massnahmenpaket zum Nationalen Sportanlagenkonzept „Nasak 4“ die Vorschrift „Sportanlagen bedürfen eines Sicherheitskonzepts mit lebensrettenden Defis und entsprechend geschultem Personal“?

Antwort des Bundesrates
Maurer Ueli, Bundesrat: Die Vorgabe bezüglich der Sicherheit wird umgesetzt. In den Nasak-Beitragsverträgen verpflichten sich die Trägerschaften, mit den erforderlichen baulichen und organisatorischen Massnahmen für die Sicherheit der Sportler, der Zuschauer und des Personals zu sorgen. Insbesondere rüsten sie ihre Anlagen mit einer – abhängig von der Art und Grösse der Anlage – genügenden Anzahl Defibrillatoren aus und stellen sicher, dass das Personal in der korrekten Anwendung geschult ist. Im Rahmen des Programms Nasak 4 wird diese Praxis fortgesetzt.

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