http://youtu.be/FesY5FFBPoE
Heim Bea (S, SO): Sie werden sicher zustimmen, dass sich mit Gesetzen allein Zwangsheiraten nicht verhindern lassen. Wichtig ist die Enttabuisierung dieses Phänomens. Es gilt zu brandmarken, was es ist, nämlich eine klare Menschenrechtsverletzung. Dazu gehört eine breite und gezielte Information. Es gilt, Familien mit patriarchalischen Strukturen auf die Illegalität solcher Praktiken hinzuweisen; es gilt, Polizei, Spitäler, Behörden, Sozialarbeitende und Lehrpersonen im Umgang mit Zwangsheirat zu unterstützen; und es gilt vor allem, potenzielle Opfer zu ermutigen, aus ihrem Schatten zu treten. Die Betroffenen brauchen einen sicheren Rückhalt und Kenntnis der Rechtslage in der Schweiz. Sie müssen wissen, wo es Beratung gibt, wo sie Zuflucht finden können und was ihre Möglichkeiten sind, sich zu wehren. Das verlangt eben Integrations- und Informationsarbeit in Migrantenkreisen sowie in Schulen und Jugendzentren, eine Hotline für den Notfall und eine Informationsplattform zum Thema Zwangsheirat – Anlaufstellen, die mit dem Hintergrund der Migrantinnen und Migranten vertraut sind. Es braucht die Stärkung des Opferschutzes und deshalb einfach zugängliche Beratungsstellen und den Ausbau von Zufluchtsorten für Mädchen, Frauen und Männer.
Der Antrag Streiff verlangt zu Recht, dass Behörden informiert und befähigt sein müssen, Betroffenen die nötige Beratung zu geben und in Gefährdungssituationen Massnahmen zum Schutz der Betroffenen zu vermitteln. Die SP-Fraktion unterstützt diesen Antrag, weil er nichts mehr als schlicht vernünftig ist – ein wichtiger Faktor zur Prävention. Noch einmal: Es geht darum, klar zu vermitteln, dass Zwangsverheiratung eine tiefe Verletzung der persönlichen Freiheit ist und die Schweiz dies nicht toleriert. Was diesem Gesetz aber fehlt, ist eine Regelung, wie sie England kennt: die Möglichkeit, vor Gericht eine Anweisung zum Schutz gegen Zwangsheirat zu erwirken, eine Schutzanweisung zur Verhinderung einer drohenden Zwangsheirat im Inland oder einer Verschleppung ins Ausland zum Zweck der Verheiratung.
Die englische Schutzanweisung verpflichtet die Verursacherinnen einer drohenden Zwangsheirat, ihre Druckversuche aufzugeben, den Behörden den Aufenthaltsort der von der Zwangsheirat Bedrohten bekanntzugeben und deren Pass abzugeben, damit eine erzwungene Ausreise verhindert werden kann. Ich bitte deshalb Frau Bundesrätin, das englische Modell zu prüfen.
Jetzt geht es aber um den Antrag der Minderheit Streiff. Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen, diesen Antrag zu unterstützen.