Heim Bea (S, SO): Was will der Antrag? Er will erstens, dass der Bund sein Angebot für Hochschul- und Fachhochschulpraktika auf dem bisherigen Niveau weiterführt, und zweitens, dass der Bund seine Anstrengungen, jungen Lernenden über ein grösseres Angebot an Attestlehrstellen den Weg in die Berufswelt zu ebnen, intensiviert. Drittens soll der Bund auch seine Bemühungen verstärken, Menschen mit Handicaps wie psychischen Beeinträchtigungen im Arbeitsprozess zu halten. Es geht also um die Förderung der Chancen im Berufsleben für junge Menschen und für Menschen mit Einschränkungen. Es geht um die Zahl der Hochschulpraktika und um den Kredit für Attestlehren und Berufsintegration. Vor ein paar Tagen klagte mir ein bestqualifizierter Fachhochschulabgänger, wo er sich auch bewerbe, heisse es, es tue ihnen leid, aber er habe keine Berufserfahrung. Das zeigt, dass die Erfahrungen, die in Hochschulpraktika gewonnen werden, Studienabgängerinnen und -abgänger beim Berufseinstieg stärken. Gerade mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung im nächsten Jahr ist das für die Jungen, aber auch für uns alle und für die Gesellschaft insgesamt von besonderer Bedeutung. Zudem sind Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten für die Verwaltung eine Entlastung und natürlich auch eine Bereicherung. Darum soll der Bund die Hochschulpraktika auf bisherigem Niveau weiterführen. Er soll die Zahl der Attestlehrstellen steigern und in der Integration von Menschen mit Behinderungen mehr tun. Ausgehend von Modellrechnungen der letzten IV-Revision wurde in der Kommission festgestellt, dass der Bund weniger tut als grosse Arbeitgeber. Unser Antrag ist darum ein Auftrag an den Bundesrat und an die Verwaltung. Der Bund soll seine Pflicht erfüllen – darum die Aufstockung des Kredits für besondere Personalkategorien in der Höhe von 1,5 Millionen Franken. Das sind 1,5 Millionen Franken für mehr Chancen für die Jugend und für Menschen mit Behinderungen, damit sie ihren Platz in der Arbeitswelt finden. Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.