Zuwanderung und Asylwesen. Migrationspolitik. Wie weiter?

  • 29. September 2011
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Heim Bea (S, SO): In einem Grundgedanken sind wir uns, meine ich, hier in diesem Saal sicher einig: Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland bedroht sind und bei uns Schutz suchen, sollen hier auch Schutz finden. Ganz besonders gilt dies für Jugendliche und Kinder, die ohne ihre Eltern, unbegleitet, Asyl suchen. Jugendliche und Kinderflüchtlinge sind eine besonders verletzliche Gruppe. Die zahlreichen Vorstösse und die Berichte von NGO zeigen, dass die Schweiz den Rechtsschutz und die Bedürfnisse schutzsuchender Kinder ohne Begleitung zu wenig beachtet. Der Schattenbericht schweizerischer Nichtregierungsorganisationen fordert uns auf, dafür zu sorgen, dass im ganzen Land, in allen Kantonen, Schutzmassnahmen getroffen werden, die sich einheitlich an kindergerechten Kriterien orientieren.
In den Antworten auf die Motionen betreffend Kindeswohl zur Unterbringung und betreffend gesetzlicher Vertretung unbegleiteter Minderjähriger vertrat der Bundesrat im letzten Jahr noch die Ansicht, das sei Kantonssache. Wir meinen, Kindeswohl und Rechtsschutz darf der Bund nicht länger nur auf dem Papier monieren, sondern die gemachten Beobachtungen sind ernst zu nehmende Signale, dass die Situation der Kinderflüchtlinge vom Bund zu untersuchen ist, so, wie er es für die Gruppe der Sans-Papiers gemacht hat. Vor allem sind, zusammen mit den Kantonen, Verbesserungen an die Hand zu nehmen: für eine generell kindergerechte Praxis bei unbegleiteten Minderjährigen bei der Unterbringung; für die Übernahme einer gesetzlichen Vertretung unbegleiteter Minderjähriger durch Personen mit Sachkenntnis und mit klar vorgegebenen Pflichten; für die besondere Gewichtung des Kindeswohls bei der Zumutbarkeitsprüfung einer Wegweisung dieser Asylsuchenden; für eine persönliche Anhörung der Kinder bei der Härtefallprüfung, und zwar von Personen mit Erfahrung.
Wir dürfen einfach nicht zulassen, dass es weiterhin reine Glückssache ist respektive vom Wohnkanton abhängt, ob Flüchtlingskinder zu ihrem Recht kommen, ob sie also zu ihrem Recht auf eine kindergerechte Unterkunft und Betreuung, zu ihrem Recht auf Bildung – sprich zu einem Platz in der Krippe, in der Schule oder in der Lehre – und zu ihrem Recht auf eine Beschäftigung kommen; das braucht es. Die Jungen, die Kinder haben dieses Recht, und es ist durchzusetzen. Wir meinen es gilt, minderjährigen Asylsuchenden in der Zeit hier in der Schweiz möglichst viel Wissen und Fähigkeiten mitzugeben, damit diese für ihren weiteren Lebensweg, ob hier oder anderswo, gestärkt sind.
Die SP-Fraktion wird allen Vorstössen, die Verbesserungen für die Kinder und Minderjährigen, die auf unseren Schutz angewiesen sind, zustimmen.

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