Die Initiative wird vom Nationalrat angenommen, es mussen neue Berechnungsmethoden gefunden werden.
Heim Bea (S, SO): Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Es ist eine kleine Gesetzesänderung, aber eine mit grosser Wirkung, die sowohl im Interesse der Patientinnen und Patienten als auch der Stärkung der Hausarztmedizin als Eckpfeiler unserer Gesundheitsversorgung ist.
Wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam sollen ärztliche Leistungen sein, das ist eine unbestrittene Anforderung des KVG. Nur, wer definiert, was wirtschaftlich ist, und wie? Der Bund tut es nicht. Wer definiert die Wirtschaftlichkeit einer ärztlichen Behandlung? Und wie, nach welcher Methode, werden die seit 1996 nicht definierte Wirtschaftlichkeit und deren Indikatoren kontrolliert? Der Bund hat diese Aufgabe delegiert: die Definition, wie eine ärztliche Leistung sein muss, um als wirtschaftlich anerkannt zu werden, und auch die Art der Prüfmethode. Er hat diese medizinisch komplexe und heikle Aufgabe den Kassen überlassen. Doch Krankenkassen sind ökonomisch denkende Unternehmen, und so wählten sie eine Methode, die sich auf den Vergleich von Durchschnittskosten der Praxen gleicher Fachrichtung beschränkte. Auf Druck der Leistungserbringer wird seit 2005 der Alters- und Geschlechtsunterschied in der Patientenstruktur einer Praxis berücksichtigt, doch Unterschiede dieser Art begründen nur 3 Prozent der Praxiskosten. Eine Selbstverständlichkeit hingegen, nämlich die Struktur der Patienten hinsichtlich ihrer Morbidität, also die Frage, ob es in einer Praxis viele Chronischkranke, teure HIV-Kranke usw. gibt oder nicht, wird nicht beachtet. Genau da aber liegt der zentrale Kostenfaktor.
Nach wie vor unbeachtet bleiben Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. So kann es sein, dass teure, aber zweckmässige und die Heilungsdauer verkürzende Leistungen – meines Erachtens zu Unrecht, auch fachlich zu Unrecht – als „Überarztung“ von den Kassen geahndet werden. Ärztinnen und Ärzten, die sogenannt überarzten, kann die Vergütung verweigert werden, und sie können zu Rückzahlungen verpflichtet werden. So kommt es – ich habe dazu etliche, sehr eindrückliche Schreiben erhalten -, dass Patientinnen und Patienten mit komplexen Krankheiten nicht mehr ausreichend behandelt oder einfach zu anderen Ärztinnen und Ärzten oder direkt ins Spital abgeschoben werden. Es kann nicht das Ziel der Wirtschaftlichkeitsprüfung sein, dass letztlich die Patientinnen und Patienten die Gelackmeierten sind oder dass Kranke und Kosten ins Spital abgeschoben werden. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung muss fachlich verbessert werden, sie ist morbiditätskorreliert und risikoadjustiert zu definieren; dies im Interesse der Kranken und um der Qualität der Hausarztmedizin willen. Aufgrund der drei parlamentarischen Initiativen Meyer Thérèse, Cassis und Heim schlägt die Kommission vor, dass sich Ärzteschaft und Kassen partnerschaftlich auf eine medizinisch qualifizierte Methode zur Wirtschaftlichkeitsprüfung einigen. Das Problem ist also schon lange bekannt. Auch die Lösungen für Verbesserungen sind schon lange bekannt und sind sowohl aus Patientensicht wie auch zur Sicherung der guten hausärztlichen Versorgung unabdingbar – sie sind dringend.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb erstens, den Gesetzentwurf anzunehmen, und zweitens, in den Übergangsbestimmungen der Kommission zu folgen und die Frist für eine bessere Lösung auf zwölf Monate festzusetzen.
Ich bitte Sie also um Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.