Patientensicherheit und Qualitätssicherung ist politisch erreicht. Wird auch gehandelt? Ein Beispiel: Ein Hexenschuss ist schmerzhaft. Weil sie sich kaum mehr bewegen konnte, suchte die ältere Frau, die mir diese Geschichte erzählt, ärztliche Hilfe. Sie macht den Notarzt darauf aufmerksam, dass sie auf bestimmte Mittel, sie weist den hausärztlichen Attest vor, allergisch ist. Die Spritze wird ihre Schmerzen bald lindern, verspricht er. Bald spürt sie nichts mehr.
Sie fällt in einen Schockzustand und verliert das Bewusstsein. Sie muss mit Blaulicht ins Spital, der Arzt hatte eines der Mittel gespritzt auf das die Frau allergisch ist. Nun die Frau ist gerettet, nur die Krankenkasse will die Spitalkosten nicht bezahlen und auch der Notarzt will seine Haftpflicht nicht bemühen. Wer wird ihr zu ihrem Recht verhelfen? – Beim Bund weiss man offenbar viel zu wenig über solche Geschichten auf dem Buckel der Patienten, ist sich derer Häufigkeit nicht bewusst. Vor allem verlaufen längst nicht alle medizinischen Fehler so glimpflich. Aufgrund einer Studie schätzt man, dass in der Schweiz allein die Fehler in der Medikation 800 Todesfälle zur Folge haben und fast eine Milliarde Spitalkosten, die vermeidbar gewesen wären. Kann mir jemand erklären, weshalb ich jahrelang im Parlament, in Organisationen und hinter den Kulissen kämpfen musste, bis ich endlich eine politische Mehrheit fand für die nun geplante „nationale Strategie zur Sicherung der medizinischen Behandlungsqualität“ und zur „Förderung der Patientensicherheit“? Politisch ist es erreicht. Aber wird auch gehandelt? Ich werde nicht locker lassen.