Heim Bea (S, SO), für die Kommission: Die Finanzkommission hat die Rechnung 2010 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2011 an der Sitzung vom 16. und 17. Mai 2011 beraten; dies, nachdem die Subkommissionen die Rechnungen und Nachträge der Departemente sowie der Behörden und Gerichte geprüft hatten.
Die Finanzkommission stimmt dem Antrag des Bundesrates auf Genehmigung der Rechnung zu. Die Kommission beantragt Ihnen auch Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen zu den Nachträgen.
Herr Grin, der französischsprachige Sprecher, wird Ihnen neben den generellen Zahlen und dem Ergebnis der Beratungen die Ausgabenseite etwas näher erläutern. Mein Part ist die Einnahmenseite. Am Schluss werde ich Ihnen kurz mündlich den vom Parlamentsgesetz geforderten Jahresbericht der Finanzkommission erstatten.
Nun zur Rechnung 2010: Vorweg, der Präsident hat es gesagt, Eintreten ist obligatorisch. Die Rechnung 2010 schliesst in der ordentlichen Finanzierungsrechnung erheblich besser ab als budgetiert. Statt einem budgetierten Defizit in der Höhe von rund 2 Milliarden Franken hat sich ein Überschuss von rund 3,6 Milliarden Franken ergeben. 2009 betrug der Überschuss mit 2,7 Milliarden rund 850 Millionen Franken weniger.
Die Departemente haben eine hohe Ausgabendisziplin an den Tag gelegt. Es resultieren nämlich Minderausgaben in der Höhe von rund 1 Milliarde gegenüber dem Budget. Die Ausgabenquote des Bundes hat sich gegenüber der Rechnung leicht vermindert: von 10,9 auf 10,8 Prozent. Anteil an diesem guten Ergebnis haben vor allem die Einnahmen. Mit anderen Worten: Die Rechnung 2010 steht, anders, als beim Budgetieren befürchtet worden war, nicht im Zeichen eines negativen Wirtschaftswachstums, sondern im Zeichen einer kräftigen Wirtschaftserholung. Statt der budgetierten ordentlichen Einnahmen von rund 58,2 Milliarden Franken beliefen sich diese nämlich auf 62,8 Milliarden. Damit übertreffen die tatsächlichen Einnahmen die budgetierten um 4,6 Milliarden. Das Finanzierungsergebnis unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben schliesst mit einem Überschuss von 3,14 Milliarden Franken ab.
Das positive Ergebnis kam zu 80 Prozent durch höhere Einnahmen und zu 20 Prozent durch Minderausgaben zustande. An ausserordentlichen Ausgaben wurden im Jahr 2010 427 Millionen Franken verbucht.
Es handelt sich um die vorgezogene Rückverteilung der CO2-Abgabe als dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen zur Kaufkraftstützung. Davon profitiert einerseits die Bevölkerung über die Verbilligung der Krankenkassenprämien; andererseits hat die Wirtschaft über die Rückverteilung proportional zur Lohnsumme profitiert. Ausserordentliche Einnahmen gab es 2010 keine.
Die Vorgaben der Schuldenbremse wurden durch dieses viel bessere Ergebnis deutlich übertroffen. Die Schuldenbremse hätte aufgrund der konjunkturellen Situation ein Defizit zugelassen, und zwar ein Defizit von 800 Millionen Franken. Der effektiv ausgewiesene Überschuss in der ordentlichen Finanzierungsrechnung übertrifft die Mindestvorgabe der Schuldenbremse, und zwar um 4,4 Milliarden Franken. Der Bundesrat beantragt, davon seien 460 Millionen Franken dem Amortisationskonto gutzuschreiben. Es geht darum, die in Zukunft nötigen Amortisationsbeiträge, z. B. an die Pensionskasse SBB oder die Einlage in den Infrastrukturfonds, kleiner zu halten.
Der Rest des strukturellen Überschusses soll dem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden. Dessen Stand beträgt nun 15,6 Milliarden Franken. Das ist ein respektables Polster, das in der Kommission zu reden gab. Das Finanzdepartement prüft nun, wie man mit der Situation eines so hohen Überschusses auf dem Ausgleichskonto umgeht. Eine solche Situation hat man bei der Einführung der Schuldenbremse nicht erwartet.
Die Erfolgsrechnung zeigt den Saldo auf, den periodisierten Wertverzehr, auch den Wertzuwachs und damit die Veränderung der Vermögenssituation des Bundeshaushalts. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Jahresergebnis von rund 4,13 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von rund 1,7 Milliarden. Die Bruttoschulden des Bundes betragen nun etwa 110,5 Milliarden Franken, was brutto einer Schuldenquote von 20,2 Prozent entspricht. 2009 betrug diese noch 20,7 Prozent. Erfreulich ist, dass die Schulden stetig abgebaut werden können. Im Jahr 2005 betrugen sie noch 130 Milliarden, und die Schuldenquote lag damals bei 28 Prozent. Der Schuldenabbau der letzten Jahre trägt auch Früchte. Der Zinsaufwand ist – natürlich auch wegen der tiefen Zinsen – gesunken, von 3 Milliarden in der Rechnung 2009 auf 2,9 Milliarden Franken in der Rechnung 2010.
Nun werde ich die Einnahmen etwas näher beleuchten: Die ordentlichen Einnahmen liegen um 7,8 Prozent über dem Budget; gegenüber dem Vorjahr haben sie um 3,1 Prozent, also um 1,9 Milliarden Franken, zugenommen. Die meisten Einnahmen stammen aus der Mehrwertsteuer, die rund 20,6 Milliarden Franken eingebracht hat. Die Mehrwertsteuer hat gegenüber dem Vorjahr um 840 Millionen Franken oder um 4,2 Prozent zugenommen. Die zweitwichtigste Einnahmenquelle des Bundes ist die direkte Bundessteuer, die rund 17,8 Milliarden Franken einbrachte. Hier hat der Anteil der vorzeitig fälligen Beträge um 350 Millionen Franken zugenommen. Klammert man diesen Effekt aus, weist die direkte Bundessteuer gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 1,9 Prozent aus. Dies zeigt die veranlagungsbedingt verzögerte Wirkung der Rezession im Jahre 2009.
Mit der Einführung der Schuldenbremse haben die Einnahmenschätzungen erheblich an Bedeutung gewonnen, da sich die im Budget geplanten Ausgaben nach den geschätzten Einnahmen zu richten haben. In den letzten Jahren ist es mehrfach zu grossen Diskrepanzen zwischen Budget und Rechnung gekommen, weil die Einnahmen stets erheblich höher waren als budgetiert. Die Schwierigkeiten bei der Prognosegenauigkeit werfen die Frage auf, ob hier ein grundsätzliches Problem vorhanden ist. In der Kommission wurde darüber diskutiert, und es wurde auch über die mehrfach von der Finanzkontrolle monierte Prüflücke bei der direkten Bundessteuer diskutiert.
Die Finanzministerin will mit einer neuen Schätzmethode zu einer präziseren Budgetierung finden, und sie will die Frage der Finanzkontrolle beim Einzug der direkten Bundessteuer mit einer Revision des Gesetzes über die direkte Bundessteuer angehen. Sie ist im Gespräch mit den Kantonen, und es zeichnet sich eine Lösung ab, nämlich jene, dass die Steuerverwaltung eine Kontrollkompetenz erhalten soll. Was die Schätzgenauigkeit bei den Einnahmen betrifft, hat man über die letzten Jahre gesehen die Einnahmen durchschnittlich um 1,7 Prozent zu tief geschätzt. Ein Grund liegt darin, dass die Einnahmenschätzung – insbesondere jene der Verrechnungssteuer – stark von den Konjunkturprognosen abhängt.
Die Finanzkommission begrüsst den Entscheid der Finanzministerin, die Methodik der Einnahmenschätzung zu verbessern.
Im Rahmen der Kommissionsberatung wurden insbesondere die generelle Entwicklung des Haushaltes und die eben dargestellte grosse Abweichung zwischen Budget und Rechnung, aber auch die Personalentwicklung in der engeren Bundesverwaltung wie auch in den Flag-Ämtern diskutiert – insbesondere Überzeiten, Ferienguthaben, der ungenügende Frauenanteil, Kaderstellen und das mangelhafte Angebot an Beschäftigungen von Menschen mit Behinderungen.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes, auch die Sonderrechnungen des FinöV-Fonds, des Infrastrukturfonds, des ETH-Bereichs sowie der Eidgenössischen Alkoholverwaltung geprüft. Sie empfiehlt deren Genehmigung ohne Einschränkung. Alle Subkommissionen konnten eine hohe Ausgabendisziplin der Verwaltung feststellen. Die Finanzkommission dankt der Verwaltung sowie den Behörden und Gerichten für den sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln. Der Anstieg der Informatikkosten gab einmal mehr Anlass zur Kritik. Hier werden die Führung und die Kontrolle gestärkt.
Die Kommission beantragt Ihnen die Genehmigung der Staatsrechnung des Bundes sowie der Sonderrechnungen. Die Bundesbeschlüsse IV und V zum ETH-Bereich und zur Eidgenössischen Alkoholverwaltung wurden von der Kommission einstimmig, die Bundesbeschlüsse I bis III mit wenigen Gegenstimmen angenommen.
Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2011: Der Bundesrat beantragt Zustimmung zu den 18 Nachtragskrediten in der Höhe von 216 Millionen Franken. Davon entfallen zwei Drittel auf Aufwandkredite, ein Drittel auf Investitionskredite. Nebst der Aufstockung für die Finanzierung von Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke stellen die Investitionsbeiträge für die SBB-Infrastruktur den grössten Nachtrag dar. Dieser Betrag ist eigentlich ein Nachvollzug eines Entscheides, den wir gemeinsam im Dezember 2010 getroffen haben. Alle Subkommissionen haben Zustimmung zu den Nachträgen beantragt. Es liegt ein Minderheitsantrag in Bezug auf die Vornahme einer Kompensation im Landwirtschaftsbereich vor.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung zum Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2011 und mit 21 zu 2 Stimmen Zustimmung zum Bundesbeschluss II über zusätzliche Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2011.
Zum Jahresbericht der Finanzkommission, zu dem das Parlamentsgesetz verpflichtet, kann ich Ihnen nur so viel sagen: Hauptgeschäfte waren die Beratung des Budgets, der Nachträge und der Rechnungen; sie wurden in Subkommissionen vorberaten. Wir haben uns mit der Botschaft des Bundesrates zum Amtshilfegesuch betreffend die UBS beschäftigt, mit Evaluationsberichten zu den Flag-Ämtern sowie mit dem Rahmenkredit zum Frankophonie-Gipfel in Montreux. Wir haben mit der Nationalbank Aussprachen über die Konjunkturprognosen gehalten, wir haben mit dem Verwaltungsratspräsidenten der Finma die Einschätzung der Situation des Finanzmarktes diskutiert, und wir haben Mitberichte verfasst. Das Thema des finanzpolitischen Seminars war die Verkehrsfinanzierung. Wir liessen uns auch regelmässig von der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation informieren.
Ich bitte Sie, von diesem mündlich erstatteten Jahresbericht der Finanzkommission Kenntnis zu nehmen und wie die Kommission allen Bundesbeschlüssen zuzustimmen.