Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, das Abrechnungsverfahren für die Sozialversicherungen so zu vereinfachen, dass Arbeitgebende ihre Angestellten mit einem einzigen Formular bei den Sozialversicherungen inklusiv Unfallversicherung anmelden und so abrechnen können. So soll auch die Unfallversicherung einfach und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand gesichert werden können.
Begründung
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Kleinstanstellungen ist einerseits eine Entlastung für die Arbeitgeberseite und zugleich eine präventive Massnahme gegen Schwarzarbeit. Wir meinen, der Sozialversicherungsschutz der Arbeitnehmenden im Tiefstlohnbereich sollte im Interesse der Arbeitgebenden noch unbürokratischer und mit noch weniger Aufwand ermöglicht werden. Eine interessante Lösung dazu hat das bernische Verfahren „Top Combi“ aufgezeigt. Damit konnte die kantonale Ausgleichskasse für die Unfallversicherung direkt mit der SUVA Kollektivverträge abschliessen. Auf Druck des SVV nahm der Kanton Bern von dieser Möglichkeit auf Ende 2010 wieder Abstand. Dieses einfache unbürokratische Verfahren, das sich im Kanton Bern bewährt hat und das erlaubt, in einem vereinfachten Abrechnungsverfahren alle Sozialversicherungen einzubeziehen, bietet Arbeitgebenden und privaten Haushalten eine willkommene Entlastung vom aktuell unnötigen, administrativen Aufwand, zusätzlich noch eine private Unfallversicherung abschliessen zu müssen. Denn aktuell muss für jede Arbeitskraft eine Unfallversicherung abgeschlossen werden, selbst wenn diese bereits bei einem anderen Arbeitgeber unfallversichert ist. Mit der Ermöglichung eines einfacheren Abrechnungsmodus für Kleinbetriebe auch was die Unfallversicherung betrifft, wäre sicher allen gedient.