Krankenkassen sollen bezahlen

  • 03. Juni 2011
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Krankenkassen sollen bezahlen

Bern Die Kassen sollen das Richten der Medikamente bezahlen: Der Bundesrat empfiehlt Bea Heims Motion «Medikationssicherheit – Rückschritt korrigieren» zur Annahme. 

Die Motion ist Teil der Bemühungen der Solothurner SP-Nationalrätin Bea Heim (Starkirch-Wil) für eine  Nationale Qualitätsstrategie in der Gesundheitsversorgung und für ein Nationales Institut für Qualität und Patientensicherheit im Gesundheitswesen.

Der Bundesrat hat Entscheide zur Konkretisierung der Qualitätsstrategie des Bundes gefällt: So hat er einen entsprechenden Bericht  gutgeheissen und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung eines nationalen Instituts für Qualität und Patientensicherheit vorzubereiten. Nebst weiteren Sofortmassnahmen soll die Planung eines Nationalen Qualitätsprogramms 2012–2014  an die Hand genommen werden.

Die Motion «Medikationssicherheit – Rückschritt korrigieren» hat Bea Heim im März 2011 eingereicht. Ihr Ziel: «Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, um das Vorbereiten und Richten von Medikamenten als Pflichtleistung der Krankenkassen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)  zu verankern.» Ausgelöst hat den Vorstoss das Bundesgericht, das zum Schluss kam, dass das Vorbereiten der Medikamente keine Pflichtleistung der Krankenkassen sei. Die Kassen hätten nur die Verabreichung zu bezahlen. Das sei «mediziniverasch fachlich mehr als fragwürdig», findet die Motionärin. Das Richten von Medikamenten sei zwar nur ein Mosaikstein in der Medikationssicherheit, «aber ein wichtiger». Es sei von einer diplomierten Pflegefachperson zu verantworten.

Heim verwies seinerzeit in der Begründung der Motion auf Studien, die darlegen, dass das Risiko von Spitalein- weisungen aufgrund von Medikationsproblemen bei Patientinnen und Patienten über 65 Jahren rund 17 Prozent beträgt. Die Kosten dieser Hospitalisationen lägen weit über jenen «für die paar wenigen Minuten, die es für die fachgerechte Bereitstellung der Medikamente braucht». Für Spitexorganisationen und Pflegeinstitutionen aber würden sich die nicht bezahlten Minuten summieren. Dabei bleibe unklar, wer nach dem Bundesgerichtsentscheid für die Kosten aufkommen müsse: die öffentliche Hand oder die Patienten?

Der Bundesrat schreibt nun in seiner Antwort, er teile die Überlegung der Motionärin und sei bereit, vom EDI eine textliche Überarbeitung oder eine Ergänzung von Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vorbereiten zu lassen, «damit die obligatorische Krankenpflegeversicherung in bestimmten Situationen den Aufwand für das Richten der Medikamente auch dann vergütet, wenn diese Leistung durch Pflegefachleute durchgeführt wird.» (UW)

Quelle: Solothurner Zeitung

 

 

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