Medienfreiheit versus Persönlichkeitsrechte

  • 11. April 2011
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Medienfreiheit versus Persönlichkeitsrechte

Stellen sie sich vor, Sie werden beim Vorbeigehen vor einem dubiosen Etablissement von Street View aufgenommen. Unter den Abertausenden, die das Bild im Netz zu Gesicht bekommen, werden manche Sie erkennen und zu Phantasien veranlasst, gegen die Sie sich kaum je werden zur Wehr setzen können. Woher nimmt sich ein Medienunternehmen das Recht heraus, Menschen ohne deren Wissen, geschweige denn deren Zustimmung, in bildliche Zusammenhänge zu rücken, die diese kompromittieren könnten?

Bei den übrigen Medien, bei Presse, Radio und TV, zeichnen Redaktionen verantwortlich für die von ihnen publizierten Texte und Bilder. Im Falle von Street View wird diese Verantwortung an eine Maschine delegiert. Dass dies nicht funktionieren kann – wie wir aus mehreren konkreten Fällen wissen – liegt auf der Hand.
An sich ist Street View eine gute Sache. Mit seiner Hilfe kann ich mich in einer mir  unbekannten Stadt problemlos zurecht finden oder mir vor einer Reise ein Bild „vor Ort“ machen.  
Aber wie alle Errungenschaften moderner Technologien bietet Street View neue Chancen und Möglichkeiten, aber auch Risiken. Im Falle von Street View droht die Gefahr der Verletzung unserer Persönlichkeitsrechte. Jeder Hobby-Fotograf weiss, wie kompromittierend es sein kann, wenn jemand in einem unmöglichen Moment „erwischt“ wird. Solche „missratene“ Bilder, die sonst im Papierkorb landen, gehören nicht ins Worldwide Web. Niemand hat das Recht, andere wissentlich oder unwissentlich an den Pranger zu stellen.  
Es ist jedermann unbenommen, seine persönliche Sphäre öffentlich zu machen. Aber der Entscheid darüber liegt ausschliesslich bei ihm selbst und darf weder dem Zufall noch der unternehmerischen Freiheit überlassen werden.
Dass die vom Datenschützer geforderte Pflicht, Gesichter und Autonummern von Passanten unkenntlich zu machen, für Google mit Kosten verbunden ist, steht ausser Frage. Doch wenn das Unternehmen die Anforderungen des Datenschutzes nicht zum Vorneherein einkalkuliert, ist das „leider“ sein Problem. Der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass die persönliche Integrität Menschen in diesem Lande nicht den Verlockungen moderner Kommunikationsmittel geopfert wird.

 

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