Im Bericht vom 2. Februar 2011 der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den Steuervergünstigungen beim Bund wird speziell darauf hingewiesen, dass die quantitative Bedeutung der Steuervergünstigungen beleuchtet werde, nicht aber deren volkswirtschaftliche Bedeutung oder deren Zielerreichung. – Nun werden aber in der Politik Steuervergünstigungen beschlossen, um bestimmte Ziele zu verfolgen. Es bestehen zudem gesetzliche Vorgaben, die periodische Evaluationen der Wirkung der Beschlüsse vorsehen. So ist es sicher wichtig, dazu einen Überblick zu gewinnen. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, aufzuzeigen:
- welche Steuerabzüge und -vergünstigungen ökologisch negative Auswirkungen haben und welche die beabsichtigten ökologischen Zielsetzungen in welchem Mass erreichen. (Der Bericht nennt summarisch 5 Bereiche (S.108-110)
- welche Steuerabzüge und -vergünstigungen nachweislich beschäftigungspolitisch positive Auswirkungen haben, in welchem Mass und in welchen Bereichen.
- welche Steuerabzüge und -vergünstigungen Neugründungen von Unternehmen in der Schweiz nachweislich gefördert haben
- welche Steuerabzüge und -vergünstigungen die Attraktivität der Schweiz als Unternehmensstandort nachweislich gefördert haben.