Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Revisionsgesellschaften gesetzlich zu verpflichten, die Einhaltung des Geldwäschereigesetzes durch die Finanzintermediäre nachweislich zu überprüfen.
Begründung
Der Vollzug des Geldwäschereigesetzes (GwG) durch die Finanzintermediäre ist offensichtlich lückenhaft. Wie anders sonst lässt sich erklären, dass Potentaten immer wieder grosse Summen in der Schweiz deponieren und über Jahre anhäufen können, ohne dass die Finanzintermediäre der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) darüber Meldung erstatten und ohne dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) eine Verletzung des GwG feststellt. Eingegriffen wird dann erst beim Sturz von Potentaten, indem Gelder via Notrecht durch den Bundesrat gesperrt werden müssen. Wie anders ist es vor dem erwähnten Hintergrund zu erklären, dass es generell relativ selten zu Meldungen über die Verletzung des GwG kommt. Zu vermuten ist, dass die präventive Wirkung des GwG zu wenig greift, weil die Beachtung des GwG zu wenig konsequent überwacht und durchgesetzt wird. Neben dem Bankenbereich ist auch der Parabankenbereich angesprochen, wo oft eine SRO (Selbstregulierungsorganisation) eingesetzt und erst deren Bericht dann von der Finma überprüft wird. Hier scheint sich die Frage nach einer Stärkung des Vollzugs der Einhaltung des GwG besonders zu stellen. Insgesamt ist die Aufsicht durch die Finma zu verstärken.