Erdbebensicherheit sensibler Bauten

  • 16. März 2011
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Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen:

  1. nach welchen Kriterien Objekte wie Staumauern usw. als sicherheitssensibel deklariert und auf ihre Erdbebensicherheit geprüft werden – und welcher Art Objekte dies nicht betrifft.
  2. in welchen zeitlichen Periodizitäten die Sicherheitsprüfungen erfolgen müssen und wer im Sinn der Oberaufsicht die Sicherheit zu verantworten hat.
  3. welche Objekte konkret für die Schweiz als sicherheitssensibel bezeichnet sind und regelmässig überprüft werden.
  4. ob die Kriterien für alle sensiblen Objekte bundesweit einheitlich geregelt sind und wie sich die Sicherheitsprüfung finanziert.

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