Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen:
- nach welchen Kriterien Objekte wie Staumauern usw. als sicherheitssensibel deklariert und auf ihre Erdbebensicherheit geprüft werden – und welcher Art Objekte dies nicht betrifft.
- in welchen zeitlichen Periodizitäten die Sicherheitsprüfungen erfolgen müssen und wer im Sinn der Oberaufsicht die Sicherheit zu verantworten hat.
- welche Objekte konkret für die Schweiz als sicherheitssensibel bezeichnet sind und regelmässig überprüft werden.
- ob die Kriterien für alle sensiblen Objekte bundesweit einheitlich geregelt sind und wie sich die Sicherheitsprüfung finanziert.