Registerforschung

  • 08. März 2011
  • Interpellationen
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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:

  1. Wie stellt er sich zur Empfehlung medizinischer Fachleute, gesundheitsökonomisch relevante Krankheiten, die Behandlungsqualität und die Vollkosten ganzer Behandlungsketten zu erfassen und mit Registern zu monitorisieren?

  2. Sieht er darin ebenfalls eine wichtige Grundlage um zu beurteilen ob die Gesundheitsversorgung für den Heilungserfolg optimal gestaltet ist?

  3. Welche Krankheiten würden aus Sicht der Fachleute und des Bundesrates als gesundheitsökonomisch relevant bezeichnet?

  4. Ist er auch der Meinung, dass es für das nationale Krebsregister vertiefte Daten braucht, (Tumorstadium, durchgeführte Behandlung, Angaben zur Qualität der Behandlung, ev. sozio-ökonomische Angaben zu den Patienten)?

  5. Braucht es eine weitere Gesetzesgrundlage für den Aufbau und die Bewirtschaftung nationaler Diagnoseregister?

  6. Ist er bereits daran eine solche zu erarbeiten?

Begründung
Es gibt aus der Forschung Hinweise, dass bei bestimmten Krankheiten (Brustkrebs u.a.) nicht eindeutig erklärbare regionale Unterschiede nicht nur bei den Behandlungskosten sondern bezüglich Heilungs- und Überlebenschancen. Dabei zeigt sich, dass hohe Behandlungskosten nicht immer mit hohen Heilungsraten und umgekehrt einhergehen. Unter dem Aspekt, dass das Gesundheitswesen mit dem Ziel der Erhöhung des Patientennutzens zu steuern ist, liesse sich das Gesundheitssystem mit der Monitorisierung zu bestimmender Krankheiten im Interesse der Patientinnen und Patienten und Versicherten wie auch in ökonomischer und volkswirtschaftlicher Hinsicht optimieren. Allerdings fehlen dazu ganz wesentliche Daten- und Entscheidungsgrundlagen.

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