Der Bundesrat wird aufgefordert
- einen Bericht zum Thema „Gewalt im Alter“ in der Schweiz zu erstellen.
- rechtliche Grundlagen zu prüfen und wenn nötig zu schaffen für ein aktives Engagement des Bundes zusammen mit den Kantonen in der Prävention und der Bekämpfung von „Gewalt im Alter“
- Grundlagen für die Initiierung und Unterstützung nationaler Informations- und Präventionskampagnen so wie für konkrete Präventionsprojekte und – Massnahmen in Zusammenarbeit mit Fachorganisationen und bestehenden Netzwerken in den verschiedenen Landesteilen der Schweiz zu erarbeiten.
Begründung
Misshandlungen älterer Menschen sind ein Tabuthema. Während vereinzelt Vorfälle in einzelnen Alters- und Pflegeheimen öffentlich werden (z.B. Entlisberg Zürich) geschieht die Mehrheit der Übergriffe, wie Untersuchungen zeigen, durch betreuende Familienmitglieder.
Fachleute schätzen, dass etwa 3-10% aller Betagten (ca. 50‘000 ältere Menschen) in der Schweiz physisch oder psychisch Opfer von Gewalt werden. Die Tendenz ist steigend – aus demografischen Gründen und wegen Überforderung betreuender Personen im Umgang mit älteren Menschen (besonders bei einer Demenz).
Hilfe für Betroffene bieten u. a. die unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA ), in der Westschweiz und im Tessin die Organisation „alter ego“. Einzelne Kantone haben Ombudsstellen für das Alter, die sich aber um Probleme in Institutionen kümmern. UBA und „alter ego“ leisten mit freiwilligen Fachpersonen verschiedener Bereiche (Pflege, Finanzen, Recht, Medizin, Vormundschaft) Hilfe in Konflikt -und Gewaltsituationen.
Das Netzwerk UBA z.B. arbeitet regional und mit anderen Organisationen zusammen (SRK, Pro Senectute, Spitex, Curaviva) Aber es muss die ganze Schweiz mit Gewaltpräventionsangeboten abgedeckt sein. Es braucht die Sensibilisierung der Bevölkerung, systematische Aus- und Weiterbildungen pflegender Fachleute und Angehöriger und eine regelmässige schweizweite Situationsanalyse. Das erfordert eine nationale Koordination.
Im Bereich Kinderschutz und -rechte sind Bund und BSV schon sehr aktiv. Sie fördern die nötigen Aufgaben finanziell. Im Altersbereich ist dies nicht der Fall. Es fehlt an Unterstützung für eine nationale Koordinations- und Beschwerdestelle. Gesuche auf der Basis des AHV-Gesetzes Art. 101 gibt es, sind aber seit mehr als 1 Jahr pendent.