Vita sicura. Nationales Programm für Patientensicherheit

  • 13. Dezember 2010
  • Motionen
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Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen strategische und konkrete Massnahmen für die Erhöhung der Patientensicherheit zu veranlassen, die weitergehen als das jetzige punktuelle Engagement. Es ist ein griffiger nationaler Aktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Entsprechend der von Fachleuten definierten Risiken sind die dafür notwendigen Mittel sicherzustellen.

Begründung
In der Flugsicherheit (90 Millionen/J.) und im Strassenverkehr (Via sicura 670 Millionen/J.) hat man die Risiken und Notwendigkeit für Sicherheitsmassnahmen erkannt. Die Sicherheitsrisiken in der Medizin machen deutlich, dass erheblicher Handlungsbedarf in der Patientensicherheit besteht. Die Stiftung für Patientensicherheit tut im Rahmen ihrer jetzigen finanziellen Mittel ihr Möglichstes, aber es zeigt sich dass Handlungsbedarf bedeutend grösser wäre und mehr Mittel erforderlich sind. Investitionen in die Patientensicherheit ersparen dem Gesundheitswesen Schadenskosten in der Höhe von hunderten von Millionen. Es gilt, in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Patientensicherheit, deren Position zu stärken und deren Finanzierung abzusichern ist, die Risiken in der medizinischen Behandlung sach- und fachgerecht anzugehen.

Antwort des Bundesrates vom 10.06.2011
Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 den Bericht zur Konkretisierung der Qualitätsstrategie gutgeheissen. Im Bericht ist vorgesehen, dass nationale Qualitätsprogramme zur raschen Umsetzung von konkreten Verbesserungsmassnahmen initiiert und umgesetzt werden. In einem ersten nationalen Aktionsprogramm sollen Verbesserungen der Patientensicherheit im Zentrum stehen, womit dem Anliegen der Motion Rechnung getragen wird. Das Ausmass der Verbesserungsmassnahmen durch nationale Programme ist indessen abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln.
Erklärung des Bundesrates vom 10.06.2011

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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