Kindsmissbrauch im Internet: Rasch Handeln tut not!

  • 23. November 2010
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Kindsmissbrauch im Internet: Rasch Handeln tut not!

Früher haben uns die Eltern eindringlich vor dem “bösen Mann” gewarnt, der die Kinder mit Täfeli oder Schoggi ins Auto lockt, um sich dort an ihnen zu vergehen. Mit Erfolg: Das Verbot, von Unbekannten etwas anzunehmen, blieb vielen fest im Gedächtnis haften.

Heute benutzen Pädophile den Computer, um an ihre Opfer heran zu kommen. Wie viele Kinder im Cyberspace des Internets ausgebeutet werden, weiss niemand. Tatsache ist, dass anonyme Chatrooms Pädophilen als Tummelplatz dienen. Dort knüpfen sie ihre Kontakte mit Minderjährigen. Auf diese Weise vereinbaren sie die Verabredungen mit ihren späteren Opfern. Die Anonymität verleitet zu Entgleisungen, die mich als Mutter erschüttern. Das Internet ist eine Dimension, die wir nicht im Griff haben. Umso trauriger ist es, dass die Politik für die Aufspürung „böser“ Absichten zu wenig Instrumente und Ressourcen zur Verfügung stellt. Die Ignoranz der Politik über das Ausmass der Problematik ist erschreckend. Immer wieder gehen der Polizei Täter ins Netz, die durch verdeckte Ermittler entlarvt werden. Kaum zu glauben, dass solche Festnahmen, die erheblich zum Kindesschutz beitragen, vom Bund ab Neujahr nicht mehr vorgesehen sein sollen! Die Kantone müssten diese Aufgabe übernehmen. Kantonale Regelungen bringen uns aber im Kampf gegen den Kindsmissbrauch im Medium Internet, das keine Grenzen kennt, nicht weiter. Jetzt muss der Gesetzgeber rasch handeln, um der Polizei die verdeckte Fahndung nach tatentschlossenen Pädophilen wieder zu ermöglichen.

Grund für die Änderung ist ein Entscheid des Bundesgerichts vor zwei Jahren. Dieser verunmöglicht den verdeckten Einsatz von Polizeiangehörigen im Internet weitgehend. Die neue Strafprozessordnung, die nächstes Jahr in Kraft tritt, erlaubt der Polizei nur noch dann verdeckt zu ermitteln, wenn der Verdacht einer bereits begangenen Tat besteht. Einsätze im Internet, die Kinder vor potenziellem Missbrauch schützen und pädophile Täter entlarven, werden gemäss der neuen Strafprozessordnung nicht mehr möglich sein.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass verdeckte Ermittlungen über eine noch nicht begangene Straftat unter das kantonale Polizeirecht fallen. Damit die Polizei in Zukunft weiterhin verdeckt ermitteln könnte, müssten die Kantone eigene gesetzliche Regelungen erlassen. Zusammen mit der unverständlichen Praxisänderung des Bundesgerichts ergeben sich daraus düstere Aussichten für die Verhinderung von sexuellen Übergriffen an Kindern.

Zwar ist sich der Bundesrat dieses Missstandes bewusst. Er schlägt darum eine Änderung im neuen Polizeiaufgabengesetz vor. Doch bis ein solches in Kraft tritt, vergehen Jahre. In der Zwischenzeit drohen unzählige Kinder zu Opfern pädophiler Täter zu werden, weil das geltende Recht deren Aufspürung erschwert, ohne dass die Mehrheit der Politikerinnen und Politiker entrüstet dagegen Sturm läuft.
Die SP war entsetzt und handelte deshalb sofort. Die parlamentarische Initiative von Daniel Jositsch, will erreichen, dass die verdeckte Ermittlung in den Chatrooms des Internets wieder möglich wird. Damit schliessen die eidgenössischen Räte die aufklaffende Lücke in der Ermittlungspraxis der Polizei, damit der Kinderschutz gewahrt bleibt. Es geht um das Wohl unserer Kinder. Handeln wir rasch! Schützen wir unsere Kinder!

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